Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 147

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nur Alibiaktionen der koalitionären Antragstellerin Frauen gegenüber sind, in Wirklichkeit aber für diese nichts bringen.

Zum Beispiel wurde für die Feststellung des Notstandshilfeanspruches ab dem 54. Lebensjahr die Festsetzung des Freibetrages um 200 Prozent erhöht. Wir alle wissen, daß der Lebenspartner jener Frauen ja wesentlich mehr verdient und daß zur Sicherstellung des Notstandshilfeanspruches für diese Frauen eine Erhöhung der Freigrenze um zumindest 300 Prozent vonnöten wäre. Ja selbst ihre Bundesministerin für Frauenangelegenheiten war in ihrer Stellungnahme auch dieser Meinung. Aber in der Diskussion zu diesem Antrag hat sich gezeigt, daß man sich über diese Meinung der Ministerin einfach hinweggesetzt hat. Mein Gott, sie ist halt eine Ministerin ohne Portefeuille, und man hat halbherzig beschlossen, den Frauen, die sich die Konsequenzen dieses Antrages und dieser Gesetzesvorlage nicht vor Augen führen können, vorzeigbar eine neue Errungenschaft der für die Frauen sorgenden und sich einsetzenden sozialistischen Regierung zu präsentieren.

Weiters ist bei den Vorschlägen des Bonus-Malus-Systems für die Einstellung beziehungsweise Freisetzung älterer Dienstnehmer wiederum eine Benachteiligung der Frauen gegenüber den männlichen Arbeitnehmern festzustellen. Und das ist, wie gesagt, am Weltfrauentag passiert. Vorsitzende und Antragstellerin war unter anderem Frau Kollegin Reitsamer, also eine Frau.

Vorausschicken möchte ich natürlich – und meine Vorredner aus unserer Fraktion haben das ja auch schon gesagt –, daß die freiheitliche Fraktion einen Malus beziehungsweise eine Strafe für freigesetzte ältere Mitarbeiter ablehnt, weil ja der Gesetzgeber meiner Meinung nach Anreize zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer schaffen und sich dahin gehend verstärkt Gedanken machen sollte, diese so lange wie möglich im Arbeitsprozeß zu erhalten beziehungsweise wieder einzugliedern, aber nicht über Strafen nachdenken sollte.

Mehr ist Ihnen nicht eingefallen, als bei Einstellung eines Arbeitnehmers ab 50 Jahren eine Minderung des Dienstgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent zu bieten. Wiederum hat man nicht bedacht – und dies am Weltfrauentag –, daß es bereits für Frauen ab 45 heute kaum mehr eine Chance gibt, wiederum einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden. Man hätte doch den Dienstnehmern auch den Anreiz bieten können, daß sie bei der Einstellung von Frauen schon ab 45, um sie im Arbeitsprozeß zu erhalten, einen Abschlag vom Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung gewährt bekommen. Unser Antrag ist auch dahin gehend.

Aber unser Antrag geht noch etwas weiter, weil wir der Meinung sind, daß die Minderung des Dienstnehmeranteils an der Arbeitslosenversicherung In Höhe von 1,5 Prozent einfach zu wenig Anreiz ist. Er sollte bei der Einstellung von Männern ab 50 und von Frauen ab 45 komplett wegfallen. Dies würde eine Minimierung der Zahlen arbeitsloser älterer Menschen bedeuten und in der Folge das Budget weniger belasten als der Verzicht auf den 3prozentigen Dienstgeberanteil.

Die Äußerung des Bundesministers bei der Ausschußsitzung, daß man diese Regelung bei Frauen – Sie können sich vielleicht noch daran erinnern – nicht getroffen habe, weil man Frauen mit 45 Jahren noch nicht als alt bezeichnen wolle, halte ich für einen morbiden Scherz, der wiederum zeigt, wie wirklichkeitsfremd die Herren dieser Bundesregierung sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Wie alt sind Sie?)

Um wieder zurückzukommen auf den Weltfrauentag, an dem im vorgeschlagenen Malusbereich wiederum die Frauen benachteiligt würden, nämlich deshalb, weil es für den Dienstnehmer unverhältnismäßig billiger ist, eine Pönale für eine gekündigte Frau ab 50 zu bezahlen, weil eben die Berechnung dieser Pönale von der Zeit bis zum gesetzlichen Mindestpensionsalter abhängt, und das ist bei Männern immer noch 60 Jahre und bei Frauen eben 55 Jahre. Das heißt also, der Strafe bei der Kündigung von Männern ab 50 liegt höchstens eine Berechnungsgrundlage von zehn Jahren und bei Frauen eben nur von fünf Jahren zugrunde. Und das eben, wie gesagt, am Weltfrauentag. Vorsitzende: Frau Kollegin Reitsamer von der SPÖ, die sich ja angeblich in den letzten 20 Jahren sehr stark für Frauen eingesetzt hat.


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