Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 11. Sitzung / Seite 121

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine Damen und Herren! Ein weiteres Thema, das in den letzten Monaten und Jahren auf der politischen Tagesordnung hier im Haus gestanden ist, ist die Causa Zivildienst. Hier ist es nun gelungen, die endgültige Abschaffung der Gewissensprüfung durch eine Kommission zu erreichen und einen Modus zu finden, der einem Gewissenswandel möglichst Rechnung trägt.

Meine Damen und Herren! Diese Einigung stellt für mich eine grundlegende, zeitgemäße und gesellschaftspolitisch sinnvolle Reform des Zivildienstes dar. Es ist dies eine Regelung, die sowohl den Erfordernissen der Landesverteidigung Rechnung trägt, als auch denen, die aus Gewissensgründen die Ableistung des Militärdienstes ablehnen, gerecht wird.

Ich möchte hier in aller Klarheit festhalten, daß wir nach wie vor dazu stehen, daß der Zivildienst kein Alternativdienst ist. Er soll so wie in der Vergangenheit auch in Zukunft die Ausnahme von der Regel bleiben, denn wir Sozialdemokraten bekennen uns zur militärischen Landesverteidigung, zur allgemeinen Wehrpflicht und zum Milizsystem. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Reichhold: Einem nicht!)

Was Europa betrifft, meine Damen und Herren, so ist auch da der sicherheitspolitische Weg ganz klar. Österreich wird weiterhin keinem Militärbündnis wie der WEU oder der NATO beitreten. Es besteht diesbezüglich kein Bedarf, und wir haben auch bestätigt gefunden, daß das Bundesheer seinen Auftrag, nämlich die Grenzen der Republik zu schützen, tatsächlich eigenständig wahrnehmen kann. Damit erfüllt es die Sicherheitsinteressen Österreichs.

Meine Damen und Herren! Mit dem Arbeitsübereinkommen wird eine Reihe von sozialdemokratischen Forderungen zur Verbesserung der Effizienz des Bundesheeres eingebracht. Künftig müssen in den Bereichen Operation, Ausbildung, Beschaffung militärische Grundsatzplanungen vorliegen. Damit wird es möglich sein, diese Vorgänge mit mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit auszustatten.

Rationalisierungsreserven müssen mobilisiert werden. Beim Bundesheer ist, wie überall, intelligentes Sparen angesagt. Das Heer braucht eine echte Verwaltungsreform. Meine Damen und Herren! Das heißt, daß Planstellen tatsächlich eingespart werden, daß sie nicht nur umgeschichtet, sondern, wie gesagt, reduziert werden; darauf werden wir auch drängen.

Daher geht es uns um die Weiterführung dieser so wichtigen Verwaltungsreform im Bundesheer. Da haben wir ganz konkrete Vorstellungen, die wir mit dem Regierungspartner diskutieren werden, und ich hoffe, es wird diesbezüglich ein sinnvolles Miteinander geben, was die Reduktion von Planstellen, besonders in den Zentralstellen, aber auch im gesamten Verwaltungsbereich betrifft.

Diese aufgeblähte Verwaltungsstruktur bindet natürlich auch einen großen systemerhaltenden Betriebsaufwand. Da ist eine Reduktion in besonderem Maße dringend erforderlich. Mit einer dem Aufgabenumfang angepaßten Friedensorganisation und Einsatzorganisation wird es möglich sein, die Führungsstruktur des Bundesheeres zu straffen.

Es liegt durchaus im Bereich der Möglichkeiten, die Führungsebenen zu verkleinern und die Zahl des Kaderpersonals in dem so wichtigen Ausbildungsbereich zu erhöhen. Dann ist die Möglichkeit gegeben, meine Damen und Herren, daß die Truppenkörper in Zukunft eine ausreichende Zahl von Grundwehrdienern zur Ausbildung zugeteilt bekommen.

Es wurde eine weitere sehr wichtige Forderung in das Regierungsprogramm übernommen; es geht um ein Neuüberdenken der Dislozierung des Bundesheeres: Kasernen, Truppenübungsplätze und Lagereinrichtungen müssen als Gesamtkonzept gesehen werden. Dabei sind natürlich militärstrategische Überlegungen, aber auch gesamtwirtschaftliche Erfordernisse zu berücksichtigen: Grundwehrdieneraufkommen, Kaderpersonal, Infrastruktur müssen in Zukunft besser aufeinander abgestimmt werden. Diese neuen Kasernen-, Lager- und Truppenübungsplatzkonzepte sollen möglichst rasch entwickelt werden, damit sich das Bundesheer von nicht mehr benötigten und von wirtschaftlich nicht erforderlichen Objekten und Liegenschaften trennen kann.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite