Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 11. Sitzung / Seite 123

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Ich bin völlig auf der Seite derer, die der Auffassung sind: Nur deswegen, weil "Werkvertrag" draufsteht, muß es noch lange keiner sein. Es gibt eine große Zone, wo es sich de facto um freie Dienstverträge und daher um arbeitnehmerähnliche Verhältnisse handelt oder überhaupt um Verhältnisse, die man üblicherweise als Dienstverhältnisse bezeichnet – freier Dienstvertrag oder wie der Name auch lautet –, wobei es sich um Umgehungsgeschäfte handelt. Es ist völlig legitim, Überlegungen anzustellen, solche Dinge abzustellen und diese Verträge in die Sozialversicherungspflicht hineinzunehmen – da finden Sie uns völlig an Ihrer Seite.

Es wäre dieses Projekt jedoch viel glaubwürdiger, wenn nicht eine bestimmte Ausnahme im ASVG – und zwar § 5 Abs. 1 Z. 5 – völlig unbeschädigt weiterbestünde. Es geht dabei um die Herausnahme aus der Sozialversicherungspflicht für die Lehrenden an Einrichtungen, die vorwiegend der Erwachsenenbildung dienen, insofern diese Tätigkeit keinen Hauptberuf – und so weiter – ausmacht.

Wir hatten in der letzten Legislaturperiode die Gelegenheit, an den Bundesminister für Soziales eine Anfrage zu richten und das zu thematisieren. Wir haben die ausführliche Antwort bekommen – ich bedanke mich noch einmal herzlich dafür –, aus der wir erkennen können, daß genau die Experten, die an diesem Papier mitgewirkt haben – nämlich die Experten aus den großen berufsständischen Kammern: Bundeskammer und Arbeiterkammer –, daß diese Experten, die eben auch Lehrtätigkeit im definierten Sinn in den WIFIs und BFIs entfalten, weiterhin von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen bleiben. Dabei handelt es sich um keine Umgehungsgeschäfte – freie Dienstverträge, die sich "Werkverträge" nennen; möglicherweise heißen diese Verträge gelegentlich auch "Werkverträge", das ist mir aber gleichgültig –, sondern das sind eindeutig unselbständig Lehrende, und die werden weiterhin ausgenommen.

Vor diesem Hintergrund ist die gesamte Werkvertragsdebatte eine scheinheilige Debatte, weil sie die Experten der Regierung, die hier mitgewirkt haben, weiterhin draußen läßt. Man hat offenbar in der Hoffnung gelebt, daß diesen § 5 Abs. 1 Z. 5 niemand kennt – bei der Unübersichtlichkeit des ASVG wäre die Chance immerhin vorhanden gewesen. Wir haben es gewußt, und daher sage ich Ihnen: Die Werkvertragsdebatte wird heikel sein, es wird Abgrenzungsschwierigkeiten geben – manchmal wird es vielleicht doch ein echter Werkvertrag sein, und es wird dann vielleicht Meinungsverschiedenheiten mit dem Sozialversicherungsträger geben; also ich sehe in diesem Bereich eine Fülle von Abgrenzungsproblemen, die wir bekommen werden.

Solange diese Ihre eigenen Experten sich selbst weiter aus der Sozialversicherungspflicht ausnehmen, werde ich Ihnen die Redlichkeit Ihrer Bemühungen, hier für mehr Solidarität und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, nicht abnehmen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.09

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Schwarzenberger. Ich erteile es ihm.

18.09

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Herren Bundesminister auf der Regierungsbank! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Bundesministerin Dr. Krammer: Muß ich gehen?) Entschuldigung! Dame und Herren! – Ich habe nur auf die von mir aus linke Seite der Regierungsbank gesehen. Also: Frau Gesundheitsministerin!

Logischerweise waren es die Stimmen der Opposition, die die kritischen Punkte der neuen Regierungsvereinbarung angeführt haben. Ganz anders klingen aber hier ausländische Kommentare.

Zum Beispiel in der heutigen Abendausgabe der morgigen "Kronen Zeitung" ist zu lesen: "Stimmen aus dem Ausland über Koalition. ,Österreich als Vorbild.‘ Ein im Grund positives Echo hat das neue Koalitionsübereinkommen in den ausländischen Medien gefunden. In einem Leitartikel wird den Österreichern vorbildliches europäisches Verhalten bescheinigt."


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