Aber wenn man mit den Menschen spricht, dann hören sie einem zu und verstehen, daß das ja nicht ein Programm für Jahrzehnte ist, sondern eine Notwendigkeit, um später wieder etwas zulegen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)
Entscheidend, meine Damen und Herren, ist aber die Gesamtsicht, die Gesamtverantwortung, die für Gemeinden, Länder oder für den Staat zum Ziel des politischen Handelns gemacht wird. Und die 2 350 österreichischen Gemeinden, die Dörfer, die Märkte und die Städte inklusive Wien mit 136 000 Beschäftigten – ohne Wien sind es immerhin 78 200 Bedienstete laut offizieller letzter Statistik aus dem Jahre 1993 – sind ein bedeutender Faktor in bezug auf Arbeitsplätze und für ganz Österreich.
Die Gemeinden sind auch der größte öffentliche Investor. Sie werden daher verstehen, daß wir ein großes Interesse daran haben, daß durch die Sparmaßnahmen auf der einen Seite Ressourcen geschaffen werden, damit es in der Zukunft wieder zu Investitionen kommt. Die letzten verfügbaren umfassenden Zahlen für Investitionen stammen aus 1993. Die Bruttoinvestitionen der öffentlichen Hand, also von Bund, Ländern und Gemeinden, betrugen 1993 64,4 Milliarden Schilling. Davon entfallen auf die Gemeinden ohne Wien 33,8 Milliarden, also mehr als die Hälfte der gesamten Investitionen der öffentlichen Hand entfallen auf die Gemeinden, und zwar ohne Wien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können daran messen, daß, ob es sich um Hochbau- oder Tiefbaumaßnahmen handelt, die Gemeinde als Arbeitgeber oder als Auftraggeber auch ein entscheidender Faktor ist.
In der Regierungserklärung wird auch zu Recht auf den Finanzausgleich verwiesen. Die grundsätzlich erfolgreiche Einigung über die Verlängerung und die Anpassung dieses Finanzausgleichs bis Ende des Jahres 2000 ist auch für die Kommunen das Fundament für die finanzielle Ordnung und für die finanzielle Sicherheit all ihrer Aufgaben, die ein Leben lang den Menschen begleiten.
Das ist daher neben der Gemeindeautonomie und der Selbstverwaltung die dritte Säule, die die Gemeindepolitik bestimmt. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Ländern und dem Bund muß jeder für sich auch in bezug auf das Konvergenzprogramm denken, beschließen, aber auch den anderen Partner einbeziehen, um das Defizit des öffentlichen Haushalts auf die gültigen Maastricht-Kriterien zu reduzieren. Das bedeutet auch, daß bei 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes die Gemeinden mit den Ländern 10 Prozent jenes des Bundes, nämlich von 3 Prozent, zu tragen haben. Das bedarf wahrlich großer gemeinsamer Anstrengungen.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt für die Vertrauensbildung der Gebietskörperschaften ist der vorgesehene Konsolidierungsmechanismus. Unser Klubobmann hat heute in gebührender Weise auf dieses Element hingewiesen. Und ich weiß auch, wovon ich rede. Es besteht die Aufgabe, die finanziellen Auswirkungen von Beschlüssen und Gesetzen für die Partner, die des Bundes für die Länder oder der Länder für die Gemeinden, zu behandeln und zu berücksichtigen, ebenso die Staatsreform im Sinne des Föderalismus zu beachten.
Die Bundesregierung bietet aber auch – in ihrer Erklärung und im Finanzausgleich vorgesehen – Anreize für die Lösung nach vielen Jahren der KRAZAF-Einigung, indem man Geld in Aussicht stellt, wenn man eine Einigung erzielen kann. Ich glaube daher, daß das auch für viele Kommunen und natürlich auch für die Länder und die Träger unserer Krankenanstalten von großer Bedeutung ist. (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)
Die Förderung der Kinderbetreuung mit 600 Millionen wurde angesprochen. Das wird sicherlich auch zu Folgeeffekten auf kommunaler Ebene führen.
Der Siedlungswasserbau, die Abfallwirtschaft, die Sondernotstandsanliegen sind nicht nur finanzielle Anliegen, sondern stellen auch Aufgabenstellungen im menschlichen Bereich einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern dar – also Herausforderungen für uns alle.