schau’ ich mir an!)
Bei einer Einigung in nächster Zeit hat der Bund zusätzliche Mittel dafür vorbereitet.Zwischen 1997 und 2000 wird der Bund zusätzlich 3 Milliarden Schilling für die Krankenanstaltenfinanzierung zur Lösung des Problems der Gastpatientenfrage, aber auch für die Strukturanpassungen der Kostensituationen in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung stellen, wenn folgende Vorgaben erreicht werden:
1. Erstellung eines verbindlichen, österreichweiten Krankenanstaltenplans,
2. Ausbauplan für Ambulanzen,
3. Lösung der Gastpatientenfrage,
4. Einrichtung einer Strukturkommission, die sich auch mit extramuralen Bereichen und den Niedergelassenen befaßt.
Aber eines ist das wesentlichste dabei, daß nämlich die Umstellung auf das Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierungs-System LKF mit einer "Kostendeckelung" eingerechnet wird, sodaß man in Zukunft die Kostenentwicklung im Krankenanstaltenbereich in den Griff bekommen wird.
Die Bundesregierung will mit der Unterstützung der Reform der Krankenanstaltenfinanzierung dazu beitragen, daß die flächendeckende Gesundheitsversorgung auch in Zukunft finanzierbar bleibt und ihr hohes Niveau weiterhin gesichert ist.
Hohes Haus! Für die Erreichung der Konvergenzkriterien zur Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion ist die Gesamtheit der öffentlichen Haushalte ausschlaggebend. Bis 1997 soll das Gesamthöchstdefizit auf 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gesenkt werden. Dieses setzt sich aus 2,7 Prozent Anteil des Bundes und 0,3 Prozent Anteil der Gebietskörperschaften zusammen. Auf Basis der Budgetdaten der Jahre 1996 und 1997 wird nun ein österreichisches Konvergenzprogramm erstellt, das dem Nationalrat und den entsprechenden Gremien der Europäischen Union übermittelt werden wird.
Zur Unterstützung dieses wechselseitigen Abstimmens zur Sicherung der Konvergenzkriterien soll ein Konsultationsmechanismus zwischen den Gebietskörperschaften – Bund, Ländern und Gemeinden – gleichberechtigt eingerichtet werden.
Hohes Haus! Zum Abschluß möchte ich einen kurzen Überblick über einige Budgetkapitel geben, die nicht schon in anderem Zusammenhang erörtert wurden. So werden die Obersten Organe und alle Ressorts zur Konsolidierung beitragen, indem im wesentlichen die Personal- und Sachausgaben für 1996 und 1997 durch engagierte Reorganisationsprogramme auf dem Niveau von 1995 stabilisiert werden.
Für Zuwendungen des Nationalrats an den Nationalfonds der Republik Österreich sind in den Jahren 1996 und 1997 jeweils 200 Millionen Schilling veranschlagt und jeweils 400 Millionen Schilling als Überschreitungsermächtigung im Bundesfinanzgesetz vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was immer wieder vergessen wird: Für multilaterale und bilaterale Entwicklungshilfe ist für die Jahre 1996 und 1997 insgesamt ein Betrag von rund 8 Milliarden Schilling enthalten. Für bilaterale Maßnahmen zur Hilfeleistung an osteuropäische Staaten werden die Budgetansätze der Vorjahre gehalten. Mit einer Überschreitungsermächtigung von 100 Millionen Schilling wird 1996 und 1997 dem österreichischen Beitrag zu den Wiederaufbaumaßnahmen im ehemaligen Jugoslawien Rechnung getragen.
Im Bereich des Innenressorts stellt der Aufbau des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie eine neue Herausforderung dar. Die enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden wird den Personalaufwand kostengünstiger halten, als dies ursprünglich vorgesehen war. Entlastend wirkt hier