Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 28

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Es ist ein Irrglaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, anzunehmen, daß man hohe Einkommen einfach durch einen höheren Spitzensteuersatz treffen könnte. In vielen Fällen liegt das zu versteuernde Einkommen durch Ausnützung diverser Abschreibungsmöglichkeiten wesentlich unter dem wirtschaftlichen Einkommen. Es sind daher Maßnahmen, die sich auf die Ermittlung der Steuerbasis, auf die Ermittlung des steuerlichen Einkommens beziehen, wie Figura zeigt, wesentlich effizienter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben neben dem Prinzip der sozialen Ausgewogenheit eine Reihe von Reformpunkten verwirklicht, die das österreichische Steuersystem verständlicher, moderner und einfacher administrierbar machen. Zusätzlich – und darauf müssen wir im Sinne unserer Betriebsansiedlungen stolz sein – konnten die attraktiven Steuersätze in Österreich beibehalten werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hohes Haus! Spätestens mit Inkrafttreten der Währungsunion ist eine neue Qualität der Finanz- und Budgetpolitik gefordert. Maßgeblich ist die finanzielle Leistung aller öffentlichen Haushalte. Das heißt, daß eine Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden zur Erreichung der Budgetziele notwendig ist.

Die Haushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden in Österreich werden maßgeblich durch den Finanzausgleich bestimmt. Mit diesem Instrument wird die finanzielle Basis der Länder und Gemeinden gesichert und dem föderalistischen Prinzip der Bundesverfassung Rechnung getragen.

Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung sind daher im Bereich der Haushalte aller drei Gebietskörperschaftsebenen erforderlich. In Anerkennung dieser gemeinsamen Kostenverantwortung haben sich Länder und Gemeinden dazu verpflichtet, einen Defizithöchstwert von 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes 1997 nicht zu überschreiten. Es werden, um dieses Ziel zu erreichen, in den Ländern und Gemeinden auch die vom Bund gesetzten personalwirtschaftlichen Maßnahmen in ihrem Bereich umzusetzen sein.

Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen wurde das Finanzausgleichsgesetz 1993 um ein Jahr bis 1996 verlängert. Wichtig ist allerdings, daß es in diesen Finanzausgleichsverhandlungen möglich war, Einigung darüber zu erzielen, daß wir ein neues Finanzausgleichsgesetz von 1997 bis zum Jahr 2000 vereinbaren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren ! Auf dieser Basis erhält der Bund von den Ländern und Gemeinden zusätzlich zu seinem Anteil laut Finanzausgleich einen Vorwegabzug von 3,75 Milliarden Schilling. Außerdem werden für den Bund Anteile in Höhe von 1,7 Milliarden Schilling reserviert, die vom Mehrertrag laut Finanzausgleich dem Katastrophenfonds und dem FLAF zuzuführen wären.

In der Siedlungswasserwirtschaft, die die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung regelt, wurde das bestehende Förderungsvolumen bis zum Jahr 2000 gesichert. Die jährliche Barwertzusicherung in Höhe von 3,9 Milliarden Schilling löst Investitionen von rund 11 Milliarden Schilling aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Länder erhalten vom Bund zusätzlich aus der Energiesteuer einen Betrag von 828 Millionen Schilling für umweltschonende und energiesparende Maßnahmen. Die Gemeinden erhalten aus diesem Titel 350 Millionen Schilling für die Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Außerdem – und das ist ein gewaltiger Brocken! – erhalten die Länder zusätzlich Wohnbauförderungsmittel in Höhe von rund 3 Milliarden Schilling. Den Gemeinden kommt durch die Ausgliederung der Post ein zusätzlicher Ertrag an Kommunalsteuer in Höhe von rund 500 Millionen Schilling zugute.

Die Finanzausgleichspartner haben sich auch darauf geeinigt, das große Problem der Krankenanstaltenfinanzierung innerhalb weniger Wochen zu lösen. (Rufe bei den Freiheitlichen: Das


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