Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 27

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Beteiligungen überhaupt nicht mehr und bei Grundstücken nur mehr auf die Anschaffungskosten anderer Grundstücke erfolgen kann. In einigen Bereichen erscheint auch die bisherige zwölfprozentige Pauschalierung der Betriebsausgaben ungerechtfertigt hoch, sie wird daher auf 6 Prozent zurückgenommen.

Um all diese Maßnahmen, die natürlich erst in den Folgejahren wirksam werden, nun für 1996 und 1997 liquiditätsmäßig abzusichern und keine übermäßigen Aufkommensspitzen in den Folgejahren zu erzeugen, werden die Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuern erhöht. Neben dieser allgemeinen fünfprozentigen Anhebung wird vor allem durch die Sistierung des Verlustvortrages für die nächsten zwei Jahre – die Verlustvorträge 1989/1990 werden nicht abgeschafft; es wird nur für die Jahre 1996 und 1997 kein Verlustvortrag geltend gemacht werden können – und auch durch die Anhebung des Mindest-KÖSt-Satzes von 15 000 S auf 50 000 S die erforderliche Liquidität erzielt.

Bei der Lohnsteuer wird die Wirksamkeit der Freibetragsbescheide für Sonderausgaben ausgesetzt, für Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen werden unverzüglich neue Freibetragsbescheide erlassen.

Hohes Haus! Eine wichtige Maßnahme ist die Einführung der Energiesteuer auf Gas und Strom. Damit wird – unter Einbeziehung der bereits bestehenden und im Vorjahr angehobenen Mineralölsteuer – eine praktisch umfassende Besteuerung der Energie eingeführt.

Um aber negative Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft weitestgehend auszuschalten, wird die neue Energiesteuer für güterproduzierende Unternehmen mit 0,35 Prozent der Wertschöpfung begrenzt. Es ist, wie wir glauben, meine sehr geehrten Damen und Herren, dadurch auch zu erwarten, daß es Impulse für eine energiesparende und damit auch umweltfreundliche Herstellung von Raumwärme sowie für energiesparende Produkte geben wird.

Ein Teil des Maßnahmenpaketes betrifft den Kraftfahrzeugbereich. Zum einen wird der Vorsteuerabzug auf echte Lkws, also auf jene, die einen gesonderten Kasten haben, beschränkt, indem die bisherigen sogenannten Fiskal-Lkw abgeschafft werden. Die Normverbrauchsabgabe-Formel soll in Zukunft auf die neue EU-weite Verbrauchsmessung bezogen sein, die Spreizung wird durch Erhöhung des Höchststeuersatzes etwas verstärkt.

Außerdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird die steuerliche Abschreibungsdauer für Pkws der wirtschaftlichen Nutzungsdauer angepaßt und mit acht Jahren angesetzt, das heißt, daß der Abschreibungssatz mit 12,5 Prozent begrenzt ist.

Dieses Konsolidierungspaket enthält auch eine Erhöhung des Kapitalertragsteuersatzes von 22 Prozent auf 25 Prozent und flankierend dazu – ich halte das für einen sehr wesentlichen Punkt – eine Erhöhung der Versicherungssteuer auf die sogenannten Kurzläufer im Bereich der Lebensversicherungen von 4 auf 11 Prozent. Außerdem wird es zu einer Anhebung der Tabaksteuer und des Zuschlages zur Erbschaftsteuer kommen.

Hohes Haus! Sicherlich führt ein steuerliches Konsolidierungspaket dieses Ausmaßes auch zu Einkommenseinbußen der Bevölkerung. Nichtsdestotrotz besteht – ich habe es schon erwähnt –, wie uns auch Umfragen zeigen, Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Wichtig für deren Akzeptanz ist ohne Zweifel, daß keine Bevölkerungsgruppe ausgenommen wird und daß sich der persönliche Beitrag weitgehend nach der jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit richtet.

Kalkulationen, die vorgelegt wurden – zuletzt aus Tirol kommend – und aufzuzeigen versuchen, daß besonders gut verdienende Gehaltsempfänger in Relation zu ihrem Einkommen weniger beitragen, gehen an der Realität vorbei. Es wird dabei nicht berücksichtigt, daß bei den höchsten Einkommen steuersparende Konstruktionen, wie etwa Verlustbeteiligungen und ähnliches mehr, eine besondere Rolle gespielt haben. (Beifall bei der SPÖ.)


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