Höherdotierung der Wohnbauförderung – die durchaus bedeutsame Höherdotierung der Wohnbauförderung! – wird vor allem die Bauwirtschaft ankurbeln. Aufgrund der Anhebung des Höchstbetrages um 20 Prozent ist auch mit zusätzlichen Bausparmitteln zu rechnen. (Abg. Böhacker: Bei gleichzeitiger Kürzung der Prämie!)
Auch bei den einnahmenseitigen Maßnahmen wurde besonders auf soziale Gerechtigkeit geachtet. Die Belastung der verschiedenen sozialen Gruppen ist ausgewogen. Der Beitrag des einzelnen steht in einem gerechten Verhältnis zu seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Und bei den Steuerreformen wurde darauf geachtet, daß tatsächlich jede Einkommensart erfaßt ist.
Die steuerlichen Maßnahmen werden in Summe zu einer Erhöhung der Nettoeinnahmen des Bundes von mehr als 33 Milliarden Schilling führen, wovon etwa 60 Prozent bereits im Budgetjahr 1996 wirksam werden. Zusätzliche Steuereinnahmen kommen aus der Ausgliederung der Post. Fast ein Viertel dieses Mehraufkommens insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird in Form von Ertragsanteilen den Ländern und Gemeinden zufließen.
Im Bereich der Lohn- und Einkommensteuern gibt es nun folgende konkrete Änderungen: Die Einschleifregelungen beim allgemeinen Absetzbetrag ab Einkommen von 200 000 S und bei der Abzugsfähigkeit der Sonderausgaben ab 500 000 S sowie auch die volle Steuerpflicht für Überstundenzuschläge erst ab der Höchstbeitragsgrundlage sind Maßnahmen, die dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit entsprechen.
Sichergestellt haben wir damit, daß Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen einen geringeren Konsolidierungsbeitrag leisten, daß Bezieher höherer Einkommen einen höheren Konsolidierungsbeitrag leisten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Im Rahmen des Maßnahmenpaketes konnte auch eine Reihe von Ungereimtheiten und Mißbrauchsmöglichkeiten ausgeräumt werden. So entbehrt es tatsächlich jeder Logik, daß zum Beispiel beim 13. und 14. Monatsbezug die Sozialversicherungsbeiträge, die auf diesen Bezug entfallen, als Werbungskosten beim laufenden Bezug abgesetzt werden. (Abg. Böhacker: Es soll ja eine Begünstigung sein!) Auch die bisherige umsatzsteuerliche Begünstigung von Fiskal-Lkws fällt unter diese Ungereimtheiten.
Bei der Unternehmensbesteuerung sind im Zuge von verschiedenen – an sich vernünftigen – Maßnahmen der letzten Jahre, wie etwa Endbesteuerung, Umgründungssteuerrecht, Stiftungsrecht und so weiter, einige Nischen entstanden, die zu nicht beabsichtigter Steuervermeidung geführt haben. Daher werden etwa die Mehrfachverwertung von Verlusten bei Kapitalgesellschaften, die Ausnützung der teilweisen Steuerfreiheit von Stiftungen auch für Unternehmensgewinne und die Firmenwertabschreibungen beseitigt. In diesem Sinne ist auch die Abschaffung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen folgerichtig.
Ebenso wird die bisherige pauschale 15prozentige Teilwertabschreibung für Auslandsforderungen abgeschafft – aber nicht, wenn es tatsächlich eine Risikobewertung gibt. Aber wenn ein österreichisches Unternehmen an seine deutsche Tochtergesellschaft liefert und dafür als Risikoabschlag 15 Prozent Abschreibemöglichkeit in Anspruch nehmen kann, ist das tatsächlich etwas unverständlich.
Gleichzeitig wird die Steuerfreiheit der Haftrücklagen bei Banken und der Risikorücklagen bei Versicherungen neu geregelt. Auch bei Veräußerungsgewinnbesteuerungen haben wir neue Regelungen vorgesehen: Wir haben die Halbsatzbesteuerung beibehalten für jene Betriebsaufgaben, wo der Unternehmer bereits über 60 ist. Ansonsten, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden Veräußerungsgewinne wie alle anderen Gewinne in Österreich voll zu versteuern sein, allerdings mit der Option einer Aufteilung auf fünf Jahre.
Verlustmodelle, die auf einer Verwertung unechter Verluste beruhen, werden künftig weitgehend ausgeschaltet. Echte Verluste sind selbstverständlich weiterhin ausgleichsfähig. Die Steuerfreiheit der Mietzinsrücklage, die zu einer unverhältnismäßigen Verschiebung der Steuerpflicht auf Mieteinkünfte geführt hat, wird abgeschafft. Die Übertragung stiller Reserven, die in der Vergangenheit häufig über Gebühr ausgenützt wurde, wird insofern eingeschränkt, als sie auf