Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 34

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Edler. – Bitte.

12.45

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Werte Damen und Herren! (Abg. Haigermoser: Kolleginnen und Kollegen!) Kollege Rosenstingl – gerne Schatten-Verkehrsminister –, ich habe nicht gelesen, daß Sie jetzt beim Schattenkabinett eine Chance erhalten hätten. Ich habe in den letzten Jahren immer geglaubt, Sie seien innerhalb der "F" für Verkehrsfragen zuständig. Sie waren heute zwar der Erstredner, aber das, was Sie, Kollege Rosenstingl, heute hier verkündet haben, zeugt von Unkenntnis der ÖBB-Materie beziehungsweise einer ökologisch vertretbaren Verkehrspolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

Da Sie vorbringen, die Regierung sei unfähig, Gesetze richtig einzubringen und zu beschließen, muß ich Ihnen sagen: Sie haben sich unter Ihrem Wert geschlagen, denn es sind schon wir hier im Parlament dafür zuständig, Gesetze zu beschließen – sie ordentlich zu beschließen. Damals in der Vorberatung für das Bundesbahngesetz 1992 war es so, daß die Vorlage hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität geprüft wurde.

Meine Damen und Herren! Seien wir froh, daß der einzelne Staatsbürger dann, wenn er meint, daß etwas nicht in Ordnung ist, Höchstgerichte anrufen kann. Wir beraten heute über das ÖBB-Gesetz 1992 aufgrund eines Entscheides des Verfassungsgerichtshofes vom 9. 3. 1995 – Anlaß war ein Einspruch eines ÖBB-Kollegen, der gemeint hat, es müsse auch weiterhin die Republik, der Bund die Haftung für sein Dienstrecht abgeben. Er hat in dieser Frage – und nur in dieser Frage – recht erhalten, und wir sind heute aufgefordert, eine Präzisierung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Bund und jenen ÖBB-Bediensteten, die vor dem 1. 1. 1993 zur Bahn gekommen sind, vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Es wird manchmal gesagt, die ÖBB könnten irgendwann einmal in die Insolvenz geschickt werden. Ich sage Ihnen: Die ÖBB befinden sich derzeit zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes, und daher braucht man überhaupt keine Angst zu haben. Eine große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen Eisenbahner hat diesbezüglich auch keine Angst.

Meine Damen und Herren! Das ÖBB-Gesetz 1992 war aber auch in der Beratung eine Herausforderung hinsichtlich der EU. Es ist EU-konform, und die Gewerkschaft der Eisenbahner hat damals ihre Bereitschaft bekundet, mitzuentscheiden und mitzuverantworten. Wir haben wesentliche Reformen durchgeführt. Besonders darf ich darauf hinweisen, daß die Eisenbahner die einzige Gruppe im öffentlichen Dienst sind, bei der schon seit einige Zeit neu Eintretende ein sogenanntes ASVG-Dienstrecht haben. Das haben auch die Personalvertretung und die Gewerkschaft der Eisenbahner mitzutragen und ist eine zukunftsweisende Entscheidung.

Die Österreichischen Bundesbahnen befinden sich aufgrund des Bundesbahngesetzes 1992 wirklich auf Erfolgskurs – Kollege Sigl wird darauf noch eingehen. Die Leistungen, die derzeit von seiten der ÖBB erbracht werden, besonders von jenen Bediensteten, die im Interesse einer vernünftigen Verkehrspolitik, aber auch im Interesse der Republik ihren Dienst versehen, sind herzeigbar. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Kukacka: Auf Kosten des Budgets!)

Die ÖBB spielen in der österreichischen Verkehrspolitik eine sehr wichtige Rolle. Immer wieder wird hier gesagt, es müsse zu einem Umdenken – verbunden mit einem Umsteigen – kommen. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen worden; und wir haben unsere Umwelt in unsere Überlegungen miteinzubeziehen.

Da derzeit eine Diskussion mit Brüssel stattfindet – das sage ich als EU-Befürworter –: Ich bin überhaupt nicht begeistert, daß man dort über bürokratische Instanzen Vorbehalte abgibt, die nicht angebracht sind! Wir haben das in Brüssel auszudiskutieren und können damit nicht einverstanden sein.

In Brüssel, in einem EU-Weißbuch wird die Belastung durch den Straßenverkehr besonders in den Vordergrund gestellt.


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