Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 71

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Durch die Novellierung des Berggesetzes im Jahre 1990, bei der die Bundeskompetenz für Massenrohstoffe wie Sand, Schotter und ähnliches ausgedehnt wurde, ufert der Abbau aus, er nahm gewaltige Dimensionen an. Um Zahlen zu nennen: In Niederösterreich beispielsweise fallen seit damals rund 40 Prozent der Landesfläche und 70 Prozent aller Rohstoffe unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.

Am unerträglichsten ist allerdings der Umstand, daß dies ohne Rücksicht, wie wir heute schon gehört haben, auf Flächenwidmungs- und Raumordnungspläne, Kiesleitpläne, also beinahe ohne Einschränkung, geschah. Daran war die Novelle aus 1990 schuld, die den Gemeinden und Anrainern quasi die Parteienstellung entzog. Seit damals haben betroffene Bürger fast keine Chance, Einspruch gegen die oft unverständlichen Entscheidungen der obersten Bergbehörde zu erheben.

Daß diese vielfach, wie ein betroffener Bürgermeister im "Standard" vom 11. Februar dieses Jahres bemerkte, kalt lächelnd über die betroffenen Gemeinden hinwegging, ist eine andere diskussionswürdige Geschichte.

Damit dem Wildwuchs von Schottergruben nun tatsächlich der Garaus gemacht wird, wie in der "Wiener Zeitung" vom 10. 2. 1996 gefordert wird, damit es den Schotterabbau direkt bei einem Kinderspielplatz nicht geben kann, wie in der "Kronen Zeitung" vom 27. 8. 1995 treffend bemerkt wird, haben wir nun den vorliegenden Gesetzesantrag formuliert.

Ich darf einige Zeitungsausschnitte zitieren – kreuz und quer durch Österreich –:

Schotterabbau in Eggendorf – die Gemeinde ist verzweifelt. Auf 22,8 Hektar sollen 1,9 Millionen Kubikmeter abgebaut werden.

"Kurier": Aufstand gegen das Berggesetz, Wildwuchs, Proteste von Bürgermeistern und Umweltverbänden, Anrainer gegen Schotterabbau machtlos; Kurort Bad Fischau: Landesaufstand gegen Schotterhoheit des Bundes, Plattform fordert rasche Reform des Berggesetzes; Gemeinde Straßhof kämpft um ihr Recht, Ortschef, Bürgermeister, will beim EU-Gerichtshof Parteienstellung erkämpfen. (Zwischenruf des Abg. Auer. ) – Richtig.

Ich darf gleich, lieber Freund Auer, einen Antrag der ÖVP-Landtagsabgeordneten vom Land Steiermark zitieren, in dem sie ebenfalls die Parteienstellung der Gemeinden verlangen.

Die Gemeinde Breitenau hat am 22. 8. 1995 an fast alle führenden Politiker einen Brief geschrieben, mit Unterschriftslisten, auf die Kinder geschrieben haben: Die Fenster müssen immer zubleiben! Zu laut für unsere Ohren! Nein, danke! Wir können auf unserem Kinderspielplatz leider nicht mehr spielen!, und so weiter.

Der Herr Bürgermeister von Eggendorf, der machtlos ist, hat sich an alle Bürger gewandt.

Ich habe hier auch den Brief des Klubobmanns der ÖVP, Franz Hiesl, aus dem Jahr 1993, der im Namen des Herrn Landeshauptmanns ebenfalls verlangt, daß da einiges geändert wird.

Ich glaube, es ist wichtig, daß man immer wieder sagt, daß das politisch auf überhaupt keine Seite schlägt. – Frau Kollegin (in Richtung der Abg. Dr. Fekter ) , wenn Sie auch noch so schauen, vielleicht auf Ihre Seite, aber auf die anderen Seiten nicht.

In der letzten Gesetzgebungsperiode schon eingebracht, allerdings von den Neuwahlen verzögert, soll nun endlich dem unhaltbaren Zustand der beschnittenen Bürgerrechte ein Ende bereitet werden. Den Gemeinden und Anrainern wird Formalparteistellung in jenen Angelegenheiten, in denen ihnen im eigenen Wirkungsbereich die Vollziehung zukommt, eingeräumt.

Durch die ihnen zugestandene verstärkte Mitwirkung bei der Erteilung von Gewinstbeteiligung wird auch die Entmündigung beseitigt.


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