Kunden weiterhin boomt, so lange werden die Artenschützer leider gegen Windmühlen kämpfen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren! Daß Sie mich nicht falsch verstehen: Wir wollen keine weitere Aufblähung der Bürokratie, was bedeutet, daß es mehr Beamte gibt, die die einschlägigen Bestimmungen überwachen. Vielmehr geht es uns um die Förderung des Umdenkens von Menschen, und ich glaube, wir sind alle aufgerufen, dafür zu sorgen, daß das Umdenken Platz greift. Das kann jedoch nicht durch ein Mehr an Bürokratie bewirkt werden. Vor allem ist ein Umdenken in den Ländern des Nordens gefordert, in denen es immer noch Nachfrage nach solchen sogenannten Luxusartikeln gibt.
Auch Österreich hat sich lange zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aus dem Jahre 1973 Zeit gelassen. Acht Jahre hat es gedauert, bis endlich ein Durchführungsgesetz beschlossen wurde, und auch dieses beinhaltet immer noch Mängel. So ist die effiziente Kontrolle auf den Flughäfen noch immer nicht gewährleistet; Auffanglager für beschlagnahmte Tiere gab und gibt es bis heute nicht.
Auch in Österreich haben einige Bundesländer die dringend notwendigen Durchführungsverordnungen noch immer nicht beschlossen. Meine Damen und Herren! Ich glaube daher, daß mit dem Volksbegehren, das in dieser Woche gestartet wurde, zu Recht ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gefordert wird. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Daß wir nun unser Gesetz im Bereich des internationalen Handels mit gefährdeten Arten dem EU-Recht anpassen müssen, ist positiv zu beurteilen, da die EU-Verordnungen und EU-Richtlinien in manchen Punkten über unser bisheriges unvollständiges Gesetz hinausgehen. – Hervorzuheben an der jetzigen Vorlage sind die weitgehenden Kontrollbestimmungen, vor allem für die Durchfuhr von geschützten Arten und deren Erzeugnissen, sowie die Aufnahme von gerichtlichen Strafbeständen.
Meine Damen und Herren! Wir hätten es auch für sinnvoll erachtet, die Auskunftspflicht zu erweitern, und zwar nicht nur auf von der Ausrottung bedrohte Tiere, sondern auch auf die besonders gefährdeten Tierarten, welche vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in Österreich eingeführt wurden.
Ich möchte festhalten, daß wir Liberalen den Ziffern 1, 5 und 6 des Abänderungsantrages der Grünen unsere Zustimmung geben und daher in zweiter Lesung eine getrennte Abstimmung verlangen. Wir werden allerdings in dritter Lesung zustimmen, da dieses Gesetz immerhin eine Verbesserung gegenüber der jetzigen Lage darstellt. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Darüber hinaus wäre uns die geforderte Ergänzung des § 14 ein Anliegen, in dem es um das Verbot der Einfuhr von Pelzen aus Ländern geht, die immer noch die tierquälerischen Tellereisen verwenden. Sie wissen, daß wir Liberale für die Förderung des freien Welthandels eintreten, wo immer es geht, und Protektionismus ablehnen. Doch gerade deshalb ist es uns in diesem Zusammenhang ein Anliegen, darauf hinzuweisen, daß der Freihandel gerade dort seine Grenzen hat, wo eine – noch dazu unverhältnismäßig große – Beeinträchtigung von Lebewesen gegeben ist.
Aus diesem Grund wäre es auch legitim, das Einfuhrverbot auf alle Pelze aus solchen Ländern auszuweiten, da hier nicht mehr unterschieden werden kann, ob diese Pelztiere mit Fallen gefangen werden oder aus Tierfarmen kommen, die im übrigen auch hochgradig tierquälerisch sind.
Abschließend: Die Liberalen würden es auch für sinnvoll erachten, wenn die Kompetenzen für dieses Gesetz ins Umweltministerium wandern, denn dann hätte dieses zahnlose Ministerium endlich neue Kompetenzen. Denn außer in Österreich ist weltweit nur noch in Japan und in Monaco das jeweilige Umweltministerium nicht für den Vollzug des Artenschutzabkommens zuständig. Einer Doppelzuständigkeit, wie die Grünen es in ihrem Antrag verlangen, können wir Liberalen nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)
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