Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 156

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Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Ich trage nach, daß der Abänderungsantrag der Abgeordneten Monika Langthaler, Freundinnen und Freunde ordnungsgemäß eingebracht wurde, entsprechend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Salzl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.40

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten und beschließen – wie ich hoffe – heute ein Bundesgesetz zur Regelung des internationalen Handels mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Darüber bin ich froh, und auch wir Freiheitliche unterstützen dieses Vorhaben.

Tier- und Artenschutz wird zu einem immer größeren Anliegen für viele Österreicherinnen und Österreicher, und darum ist es höchste Zeit, daß umfangreiche Regelungen, die großteils, wie schon erwähnt, von der EU vorgegeben werden, auch in Österreich umgesetzt werden. Gerade aufgrund unseres Beitritts zur Europäischen Union und der Tatsache, daß unsere EU-Außengrenze ziemlich lang ist, wird Österreich immer mehr zu einem Handels- und Umschlagplatz für exotische Tiere und gefährdete Arten. Es fordern daher sehr viele Tierschutzorganisationen, daß internationale Bestimmungen, wie eben dieses Washingtoner Artenschutzabkommen, in der nationalen Gesetzgebung, aber auch in der Vollziehung endlich effizient und konsequent umgesetzt werden. Die Tierschützer fordern aber auch, daß die Artenschutzagenden vom Wirtschaftsministerium in die Kompetenz des Umweltministeriums übertragen werden, und zwar mit der Begründung, daß Artenschutz nicht primär Angelegenheit wirtschaftlicher Interessen sein darf, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Tierschützer haben in diesem Punkt offensichtlich kein Vertrauen mehr zum Wirtschaftsminister, denn zu oft wurde bereits Tierschutz den wirtschaftlichen Interessen geopfert.

Wie groß die Profite auf diesem Gebiet sind, zeigt sich daran, daß für seltene geschützte Tiere oftmals Unsummen bezahlt werden. So erzielen manche Vogelarten auf dem Schwarzmarkt weit über 100 000 S. Für manche Papageienarten, etwa für Pärchen Hyazinth, werden bis zu 350 000, 400 000 S bezahlt. Man darf sich daher nicht wundern, daß hochkriminelle und bestens organisierte Vereinigungen aus Profitgier einen illegalen Handel mit aussterbenden Tieren und deren Produkten betreiben. Es ist Österreich – ich zitiere jetzt eine Tageszeitung – wegen seiner uneinheitlichen, laschen Gesetze zur Drehscheibe des illegalen Handels mit aussterbenden Tieren für ganz Europa geworden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von fünf Tieren erreicht nur eines lebend den Händler in Österreich. Angesichts dieser Tatsache verstehe ich natürlich die Emotionen von Tierschützern, die oftmals hochgehen, denn auch in Österreich gibt es eine Vielzahl von Tieren und Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind.

Da Frau Abgeordnete Langthaler die Problematik des Tierfanges mit Tellereisen ganz besonders nachdrücklich angeführt hat, möchte ich darauf hinweisen, daß auch in Österreich aufgrund der unterschiedlichen Tierschutzgesetze und der unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen in den Jagdgesetzen noch immer derartige Schlageisen in Verwendung sind. Wir Freiheitlichen unterstützen und begrüßen daher auch das Volksbegehren, das derzeit läuft, in welchem ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gefordert wird, damit man mit Hilfe von Mindeststandards und Mindestnormen derartige Unsitten in den Griff bekommt und wirklich eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werden könnte. Ich wünsche den Initiatoren dieses Volksbegehrens viel Erfolg und ersuche alle Österreicherinnen und Österreicher – und auch die hier Anwesenden –, dieses Volksbegehren massiv zu unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.45

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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