Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 159

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8. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (38 der Beilagen): Notifikationsgesetz – NotifG (75 der Beilagen)

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 38 der Beilagen, Notifikationsgesetz (75 der Beilagen).

Berichterstatter ist abermals Herr Abgeordneter Mag. Steindl. Ich bitte, die Debatte zu eröffnen.

Berichterstatter Mag. Franz Steindl: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (38 der Beilagen): Bundesgesetz zur Durchführung eines Informationsverfahrens auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und Normen.

Das Bundesgesetz muß im Hinblick auf den Beitritt Österreichs zur EU und eine Novellierung der umgesetzten Richtlinie 83/189/EWG, ABl. Nr. L 109 vom 26. April 1983, S 8, angepaßt werden.

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. März 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, ersuche ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Die Debatte wurde auf eine "Wiener Stunde" beschränkt. Daher ergeben sich folgende Gesamtredezeiten in Minuten ausgedrückt: SPÖ 15, ÖVP 14, Freiheitliche 13, Liberales Forum und Grüne je 9 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. Ich erteile es ihm.

21.53

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute hier dem Nationalrat zur Beschlußfassung vorliegende Notifikationsgesetz mag auf den ersten Blick als rein technische Anpassung an eine entsprechende EU-Richtlinie erscheinen, aber hinter all diesen Definitionen im Gesetz steckt ein für die heimische Wirtschaft enorm wichtiger materieller Gehalt. Eine kleine, offene Volkswirtschaft wie die österreichische ist in äußerst starkem Maß auf eine erfolgreiche Außenhandelstätigkeit angewiesen. Diesem Umstand wurde unter anderem auch von der neuen Bundesregierung im Rahmen ihres Programmes zur Exportoffensive Rechnung getragen.

Das Setzen von Rahmenbedingungen, die möglichst günstige Voraussetzungen für die Exportwirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze schaffen, ist eine Seite, die sich vor allem auf nationaler Ebene abspielt. Sie umfaßt etwa entsprechende Förderungen, Ansiedlungsprogramme und Ausbildungsmaßnahmen. Auf der anderen Seite müssen wir aber beachten, daß im Zuge der immer weiter fortschreitenden internationalen Arbeitsteilung, aber insbesondere auch im Gefolge der Bildung von neuen Handelsblöcken zusätzliche Herausforderungen entstehen. Dabei ist festzustellen, daß insbesondere innerhalb von Handelsblöcken ein deutlicher Abbau von Zöllen, zollgleichen Abgaben und mengenmäßigen Restriktionen zu verzeichnen ist.


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