Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 160

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Gleichzeitig gewinnen technische Handelshemmnisse zunehmend an Bedeutung und sind in der Lage, neue Barrieren aufzubauen. Kommt es hier nicht zu relativ raschen Harmonisierungen einzelstaatlicher Vorschriften, so mag dies zwar unter Umständen einzelnen Ländern beziehungsweise einzelnen Unternehmen Vorteile bringen, für das Gesamtsystem bedeutet es aber ineffiziente Handelsstrukturen. Ein rechtzeitiger und möglichst vollständiger Informationsaustausch über beabsichtigte oder in Einzelfällen bereits eingeführte Maßnahmen auf dem Gebiet technischer Vorschriften und Normen trägt somit dazu bei, das Entstehen neuer Handelshemmnisse auf diesem Gebiet zumindest zu erschweren. Dies gerade auch im Lichte des neuen WTO-Abkommens.

Interessant ist dabei unter anderem, daß die Bandbreite der technischen Vorschriften, die unter dem Gesetzentwurf zu subsumieren sind, relativ weit gefaßt ist. So werden als technische De- facto-Vorschriften unter anderem auch technische Spezifikationen beziehungsweise sonstige Vorschriften verstanden, die mit steuerlichen oder finanziellen Maßnahmen verbunden sind, welche auf den Verbrauch der Erzeugnisse Einfluß haben. Für die heimische Wirtschaft, sehr geehrte Damen und Herren, wird es aber nicht nur von großer Bedeutung sein, möglichst ohne Zeitverzögerung Informationen über technische Vorschriften und Normen in anderen Ländern der EU zu bekommen, um die Wettbewerbsfähigkeit erhalten zu können, sondern auch entsprechend am Prozeß der Setzung von EU-weiten technischen Vorschriften und Normen selbst mitzuwirken. Daher ist vor allem auch die Innovationskraft und Forschungsbereitschaft der Klein- und Mittelbetriebe gefordert.

Ein komplexes Werk an Regelungen für europäische Zulassungen, Prüf- und Zertifizierungsstellen, einheitliche Prüfungsverfahren, einheitliche Normen und Vorschriften sowie einheitliche Kennzeichnungen der Produkte ist somit im Entstehen. Auch in diesem Bereich hat der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gesichert, daß wir in vollem Maß mitarbeiten können, um auch das in vielen Bereichen gegebene heimische Qualitätsniveau in die entsprechenden EU-Vorschriften, EU-Normen und Grundlagendokumente einzubringen.

Es ist daher selbstverständlich, daß meine Fraktion – aber ich freue mich, daß auch alle anderen Fraktionen dies tun – dieser Vorlage ihre Zustimmung gibt. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.58

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist noch der Abgeordnete Dipl.-Ing. Schöggl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Präsenz ist besser als beim Bergrecht, darum bin ich sehr froh, Ihnen das Notifikationsgesetz einmal etwas näherbringen zu können. Es ist eine wichtige Materie, vielleicht nicht mitreißend, aber was verbirgt sich hinter dieser Wortschöpfung? – Es geht um die Verwirklichung der Grundfreiheiten in der EU, und zwar um die Beseitigung von Handelshemmnissen, wie Kollege Eder schon gesagt hat.

Bisher wird vielfach versucht, den eigenen Markt durch Besonderheiten im Vorschriftenwesen abzusichern, die etwas von den internationalen Standards abweichen. Man versucht, damit den Markt etwas zu schützen. Jedes Land hat im Laufe der Zeit eigene Tricks entwickelt, um sich vor dem Wettbewerb aus dem Ausland ein bißchen abzuschirmen. Vor allem Exporteure, die zum Beispiel nach Frankreich exportieren wollen, können ein Lied davon singen.

Die Unterschiede im technischen Vorschriftenwerk sollten beseitigt werden. Man stellt sich das so vor: Die Vorschriften sind vereinheitlicht, und schon fließen ungehindert die Warenströme hin und her und es kann eine Exportoffensive stattfinden. – So einfach, wie man sich das vorstellt, ist es nicht. Zuerst muß man da einen ungeheuer großen bürokratischen Apparat anwerfen. Das läuft so, daß die österreichischen Normenersteller, das sind das Normungsinstitut und der ÖVE, Normen erarbeiten, und sie reichen dann bei der sogenannten zuständigen Stelle – was immer das sein mag –, beim zuständigen Ministerium ein. Dieses Ministerium leitet diese Vorschrift an das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten weiter. Dann wird diese Vorschrift


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