Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 161

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vom Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten an die Kommission nach Brüssel weitergeleitet. Die Kommission in Brüssel verteilt diese überarbeitete Vorschrift an die zuständigen Stellen der anderen EU-Länder, dort werden Stellungnahmen eingesammelt, und schließlich werden dann die Stellungnahmen wieder zurück an die Normenersteller ermittelt; und das Spielchen läuft da capo ab.

Einfach wird es also nicht sein, aber es besteht doch die Hoffnung, daß doch durch diese Vereinheitlichung des Normenwesens der österreichischen Wirtschaft Chancen eröffnet werden.

In diesem Zusammenhang könnte man aber auch die Tätigkeit, die Kosten und die Aufwände des österreichischen Normungsinstitutes hinterfragen, das ja doch eine Vielzahl von Mitarbeitern und Normenausschüssen beschäftigt. Meinen Informationen nach beschränkt sich die Tätigkeit des Normungsinstitutes in den letzten Jahren eigentlich nur mehr auf das Übersetzen von CEN- und CENELEC-Normen, da die eigene österreichische Normungstätigkeit aufgrund der geringen Bedeutung der österreichischen Normen auf den internationalen Märkten zum Erliegen gekommen ist. Einige Serviceleistungen werden auch vom Normungsinstitut übernommen.

Ich könnte mir vorstellen, daß in diesem Bereich bei sorgfältiger Überprüfung einige Einsparungsmöglichkeiten im Sinne des Sparpakets möglich wären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freiheitlichen stimmen nur zähneknirschend dieser Gesetzesvorlage zu, weil dieses Gesetz eine Aufblähung der Bürokratie mit sich bringen wird, weil es nicht kostenneutral, wie im Entwurf vorgesehen, sein wird, weil Bürokratie eben Geld kostet. Aber es bleibt uns nichts anderes übrig, weil wir mit dem EU-Beitritt verpflichtet sind, die EU-Vorschriften zu übernehmen, und weil wir hoffen, daß unsere Exportwirtschaft verstärkt Chancen vorfindet. Daher stimmen wir dieser Gesetzesvorlage zu, obwohl wir Bedenken haben, da auch der Importdruck auf die Wirtschaftstreibenden Österreichs extrem zunehmen wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.03

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein und gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 38 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist Stimmeneinhelligheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Gesetzentwurf ist daher auch in dritter Lesung angenommen .

9. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (43 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Patentverträge-Einführungsgesetz geändert werden (76 der Beilagen)

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen zum Punkt 9 der Tagesordnung: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 43 der Beilagen: Bundesgesetz, mit das Patentgesetz und das Patentverträge-Einführungsgesetz geändert werden, 76 der Beilagen.

Berichterstatter ist abermals Herr Abgeordneter Mag. Steindl. Ich bitte ihn, die Debatte zu eröffnen.


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