Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 162

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Berichterstatter Mag. Franz Steindl: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 43 der Beilagen.

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 7. März 1996 in Verhandlung genommen. Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte in die Debatte einzugehen.

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.

Die Debatte wurde auf eine "Wiener Stunde" beschränkt. Es ergeben sich folgende Gesamtredezeiten: SPÖ 15, ÖVP 14, Freiheitliche 13, Liberales Forum und Grüne je 9 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wallner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.05

Abgeordneter Kurt Wallner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Erfolgreich wirtschaften erfordert Forschung und Innovation, ein Zitat, das kürzlich im Informationsblatt "Wozu Patentschutz?" erschienen ist und dem ich mich vollinhaltlich anschließen kann.

Die nun anstehende Gesetzesänderung ist notwendig geworden durch Herstellung der Konformität im Bereich EU und WTO, und ich möchte nun diese Gelegenheit wahrnehmen, einige generelle Punkte des Patentrechtes hier zu besprechen.

Meine Damen und Herren! Geprägt wird dieser Markt vor allen Dingen durch die rapide Steigerung von Monopolrechten. Dazu zählen sämtliche Patentrechte, Markenrechte und Designerrechte. Allein in Österreich sind dies 80 000; das sind um 28 000 mehr als noch vor sechs Jahren. Dadurch wird natürlich der Raum für technologische Entwicklungen enorm eingeengt.

85 Prozent der aufrechten Patente weisen ausländische Inhaber auf. Das kann einerseits als Indiz für die Attraktivität des österreichischen Marktes gesehen werden, andererseits bedeutet dies aber auch eine Herausforderung für die heimische Wirtschaft und für das österreichische Forschungswesen.

Wie rasch dieser Markt wächst, läßt sich genau an der Jahresstatistik des Vorjahres ablesen: Von den 2 935 nationalen Erfindungsmeldungen stammen 2 350 von Österreichern. Mit dieser Zahl liegen die Innovationen "made in Austria" etwas unter dem Wert von 1994; damals waren es 2 460. Es wird – und ich möchte dies auch von dieser Stelle aus sagen – sicherlich von der Wirtschaft erwartet, daß diese sinkende Tendenz gestoppt wird.

Meine Damen und Herren! Wir gehen davon aus, daß das Wesen der Patente derart wichtig ist, sodaß die Anstrengungen in diese Richtung noch intensiviert werden müssen. Da könnten auch die Bundesländer eine intensivere Koordinierungsrolle spielen. Diese Rolle der Länder beim Gegensteuern rückläufiger Erfindungsmeldungen sehe ich deshalb, da die Ursache für weniger Patentanmeldungen in einem stärkeren Kostenbewußtsein der heimischen Wirtschaft zu finden ist; wobei unter Kostenbewußtsein in diesem Zusammenhang kurzfristiges Wirtschaften verstanden wird.

Dies bedeutet meines Erachtens, daß der Kostendruck für die Wirtschaft sicherlich sehr hoch ist. Es kann aber auch in manchen Fällen heißen, Gewinnmaximierung und "Cash-cow"-Prinzip. Daher haben Bund und Länder dieser Tendenz koordinierend und nicht subventionierend entgegenzusteuern. Will man das gesamte Monopol beziehungsweise das Patentpotential heben – es gehören dazu ja auch der Markenschutz und der Designerschutz, und wenn es um


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