Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 170

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holen – tatsächlich zuungunsten der Frauen. Es ist daher bei der verfassungsrechtlich ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler .) Würde ich so oft wie Sie mit Überschriften in "NEWS" stehen ...(Abg. Mag. Stadler : Vier Wochen lang hat man Ihnen den Schreibtisch weggenommen, und Sie haben nichts bemerkt!) Was meinen Schreibtisch anlangt, machen Sie sich keine Sorgen. Er war sechs Wochen weg, sagt Ihr Chef, und ich bin vorher von der Übersiedlung verständigt worden. (Abg. Mag. Stadler : Das ist peinlich!) Nein, das ist nicht peinlich! Würde ich Schwarzgelder kassieren, dann wäre es peinlich! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist daher bei der verfassungsrechtlichen Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein Prinzip zu beachten, nämlich das Prinzip der Förderung, das erlaubt, daß für benachteiligte Gruppen das formale Gleichheitsprinzip durchbrochen wird. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler .) Das habe ich schon einmal gesagt. In Ihrer sogenannten Bewegung ... (Abg. Mag. Stadler : Lesen Sie ruhig weiter!) Ob ich lese oder nicht, geht Sie eigentlich nichts an! Oder? (Beifall bei der SPÖ.) Geht Sie das was an? Das ist meine Redezeit!

In Ihrer Gruppierung ist eines Voraussetzung: ein lautes Stimmorgan. Das ist die Voraussetzung, die Ihre ... (Abg. Mag. Stadler : Sie schauen mich so giftig an!) Ich schaue Sie überhaupt nicht an! Ich schaue Sie am liebsten überhaupt nicht an, das gebe ich zu. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte nochmals bekräftigen, daß meine Fraktion in einer Verfassungsbestimmung durchaus ein taugliches Mittel sieht, die Frauenförderung abzusichern. Zum Antrag der Liberalen, der weiterzugehen scheint als unser Antrag, möchte ich jedoch Bedenken anmelden. In der ausgeweiteten Aufzählung von benachteiligten Gruppen werden auch die sexuelle Orientierung und die Parteienzugehörigkeit genannt. Dazu meine ich: Es kann doch nicht Sinn einer Verfassungsbestimmung sein, alle gegebenenfalls in Betracht kommenden diskriminierten Gruppen einzeln zu beschreiben und einzelne Verbote als Diskriminierungen herauszugreifen.

Sollte man sich zu einem solchen Schritt entschließen – was ich mir nicht vorstellen kann –, dann müßte es eine ausführliche, allumfassende Aufzählung geben, die auch jene Gruppen umfaßt, die in Ihrem Antrag nicht genannt werden; ich denke da etwa an die Behinderten, die darin nicht angeführt sind. – Daher können wir diesem Absatz nicht zustimmen, obwohl ich mit der inhaltlichen Intention hinsichtlich der Diskriminierung Homosexueller konform gehe.

Im November 1995 fiel anläßlich der Debatte der Anträge, die hier gestellt worden sind, das Wort "Geschlechterkampf". Ich glaube jedoch, daß es nicht um "Geschlechterkampf" geht, sondern einfach um ein qualitätvolleres Miteinander. Denn im Jahr 2000 sollte das, was in der Dekade der Gleichstellung der Frauen und Männer und der Partnerschaftlichkeit gefordert wird, endlich gesellschaftliche Realität sein. (Beifall bei der SPÖ.)

22.45

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.45

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Juni 1995 sagte anläßlich der Debatte des Gleichbehandlungsberichtes, der sich auf Gleichbehandlungsfragen insgesamt bezogen hat, die damalige Frauen- und Familiensprecherin der Liberalen, Brigitte Peschel: In der österreichischen Verfassung ist die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger verankert. Diesem Verfassungsgrundsatz muß in der Realität aber auch entsprochen werden. Was wir also anzustreben haben, ist die Realität – es muß wahrscheinlich heißen: Realisierung – der Gleichstellung.

Nach ihr sprach dann Abgeordneter Barmüller, schloß sich ihr an und präzisierte die Ablehnung der Änderung des Artikels 7 der Bundesverfassung. Er bezog sich auf Petrovic und sagte: Ich teile diese Auffassung nicht, daß Artikel 7 geändert werden müsse. Barmüller wörtlich: Ich bin überzeugt davon, daß eine Änderung des Artikels 7 rechtlich nicht notwendig ist, um Förderungsmaßnahmen für Frauen, wie sie derzeit in der österreichischen Rechtsordnung festgeschrieben sind, abzusichern. – Ich schließe mich Barmüller an, damals wie heute.


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