Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 173

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Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes in der Hinsicht erweitert, daß eben die Förderung von Frauen ausdrücklich in dasselbe aufgenommen wurde. Gerade um diesen Absatz streitet man jetzt mit dem Europäischen Gerichtshof. Er ist aufgehoben worden!

Aber es ist nicht nur deshalb problematisch, das jetzt auch in Österreich nachmachen zu wollen, weil es bei den Deutschen gescheitert ist, sondern vor allem auch deshalb, weil diese Formulierung des Liberalen Forums ja nicht ausschließt, daß auch weiterhin einzelne Lebensentwürfe von Frauen gegenüber anderen Lebensentwürfen von Frauen diskriminiert werden. Man kann dadurch zum Beispiel die Herabminderung von nicht erwerbstätigen Frauen gegenüber den erwerbstätigen nicht hintanhalten.

Vom Aspekt der Gleichberechtigung der Geschlechter ist natürlich der Aspekt der Gleichbehandlung überhaupt nicht zu trennen. Daß das zwei verschiedene Sachen sind, das wissen in der Zwischenzeit sowohl Frauen als auch Männer, vor allem vor dem Hintergrund der Gleichwertigkeit eben des Andersseins der Geschlechter.

Wir in Österreich befinden uns ja bereits mitten auf dem beschwerlichen Weg der formalrechtlichen Gleichberechtigung zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter.

Ich finde es problematisch – ich möchte das hier noch einmal betonen –, Frauen durch die Bundesverfassung zu fördern. Für mich ist nicht einsichtig, daß man Bevorzugungen von Frauen schafft, die unter Umständen oder gerade zu Lasten von jungen Männern gehen, bei denen deren Mütter bereits wichtige Erziehungsarbeit in Richtung Gleichberechtigung und Chancengleichheit geleistet haben und die dann – eben diese jungen Männer – formalrechtlich benachteiligt werden. So darf es nach unserem Rechtsempfinden nicht sein! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube, daß dieser Antrag 10/A des Liberalen Forums eine Verbesserung der definitiven Chancengleichheit nicht ermöglicht. Ich möchte aber eine Anregung geben: Vor einer weiteren Diskussion über diese Materie sollte man einmal vorweg natürlich den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes anrufen, aber auch verschiedene Rechtsgutachten von Wissenschaftlern einholen, sonst würde ich eine weitere Diskussion dieser Materie nicht als seriös empfinden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.59

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Wir sind natürlich grundsätzlich sehr davon angetan, daß diese Materie über diesen Antrag wieder auf die Tagesordnung kommt, wiewohl natürlich schon einiges dazu zu bemerken ist, und das möchte ich jetzt tun.

Zunächst möchte ich die Verwunderung – und das ist wahrscheinlich das einzige, was ich mit meiner Kollegin Brinek teile – über den Sinneswandel beim Liberalen Forum zum Ausdruck bringen. Aber ich freue mich über diesen Sinneswandel. Denn in der Tat: In der letzten, sehr kurzen Gesetzgebungsperiode haben Sie grundsätzlich zu solchen Ansinnen beziehungsweise bei Anträgen, die wir in der letzten Woche, in der Sondersitzung, eingebracht haben, eine ablehnende Haltung eingenommen und auch mit Argumenten dagegengestimmt.

Frau Kollegin Schaffenrath! Es gab eine Besprechung außerhalb irgendwelcher Gremien mit allen Frauen von allen Parteien. Sie waren vermutlich nicht dort. Es gab eine Besprechung, bei welcher ein Gesetzentwurf, den die Frau Ministerin vorgelegt hat, besprochen wurde. Ich halte überhaupt die Idee, Gesetzentwürfe, speziell diese Materie betreffend, einmal außerhalb von Gremien, frei von Entscheidungsdruck und formalen Kriterien zu besprechen, für eine sehr gute Anregung. Es gab auch ein sehr intensives Gespräch darüber. Ihre Fraktion hat gesagt, grundsätzlich könne sie einem solchen Antrag nicht zustimmen, weil die Gleichheit nicht über


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