Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 84

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Auch wenn dies von der Opposition in Abrede gestellt wird, ist das vorliegende SPÖ-ÖVP-Konsolidierungsprogramm unter anderem auch dadurch gekennzeichnet, daß trotz konsequenter Ausgabeneinsparungen den öffentlichen Investitionen und der Beschäftigungswirkung der vorgesehenen Maßnahmen breiter Raum gewidmet wird.

Im Wohnbaubereich zum Beispiel betrifft dies unter anderem die Ausweitung der Wohnbauförderung. Mit dieser Ausdehnung sollte meiner Ansicht nach auch eine Initiative Hand in Hand gehen, die Effizienz des Wohnbauförderungssystems und insbesondere dessen soziale Treffsicherheit noch weiter zu erhöhen. Studien haben etwa festgestellt, daß die Höhe des Haushaltseinkommens positiv mit der Inanspruchnahme von geförderten Wohnungen, aber auch mit der Größe dieser Wohnungen und der damit in Verbindung stehenden Fördersummen korreliert. Das heißt, je besser die Haushaltseinkommen in den Familien, desto höher sind auch die Fördersummen.

Eine sinnvolle strukturelle Maßnahme könnte meiner Meinung nach darin bestehen, nicht nur bei Zuteilung von geförderten Wohneinheiten, sondern auch nach deren Bezug regelmäßig das Haushaltseinkommen einer Überprüfung zu unterziehen. Da geht es insbesondere auch darum, die Schere zwischen äußerst gut Verdienenden, aber billig Wohnenden und jenen – und das sind vor allem jüngere Leute –, die geringere Einkommen, aber hohe Wohnkosten haben, zu verkleinern.

Selbstverständlich bedarf es dazu einer Überarbeitung und genauen Definition des Einkommensbegriffes, um Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie verschiedenen Berufsgruppen noch offenstehen, zu minimieren und somit die Anspruchsvoraussetzungen zu vereinheitlichen.

Bei Durchführung dieser Maßnahme ergäbe sich im Falle deutlich gestiegener Einkommen die Möglichkeit einer sozial gestaffelten, schnelleren Rückzahlung der Wohnbauförderungen. Entsprechende Änderungen in den Wohnrechtsgesetzen müßten dabei natürlich auch Berücksichtigung finden.

Gleiches gilt für die im Konsolidierungsprogramm vorgesehene verpflichtende Auflösung von Mietzinsreserven. Der beschäftigungspolitische Effekt, der damit auch gerade im Bereich der Wohnhaussanierung verbunden ist, scheint mir von großer wirtschaftlicher Bedeutung zu sein. Auch da bedarf es natürlich einer flankierenden Absicherung in den entsprechenden mietrechtlichen Vorschriften. Insbesondere bei den konkreten steuerlichen Verwendungsmöglichkeiten der Mietzinsreserve schiene mir eine Konzentration auf energie- und betriebskostensparende Investitionen äußerst sinnvoll zu sein, zumal von Wirtschaftsforschern angeführt wird, daß im kommenden Jahrzehnt durch entsprechende Investitionen in die Wärmedämmung von Altbauten zwischen 75 000 und 138 000 dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.

Gerade auch im Hinblick auf derzeit wieder verstärkt abreifende Genußscheine möchte ich noch einen zusätzlichen Vorschlag in die Diskussion einbringen. Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Von den derzeit angebotenen 4 Prozent KESt-freien Wohnbauanleihen konnte mit Ende 1995 ein Volumen von rund 8,4 Milliarden Schilling plaziert werden. Die Laufzeit dieser Anleihen beträgt in der Regel 12 bis 15 Jahre.

Die Wohnbaubanken selbst sprechen davon, daß insbesondere die Kapitalertragsteuerbefreiung vom Publikum als für die Zeichnung ausschlaggebend angeführt werde, der Sonderausgabeneffekt hingegen vernachlässigbar sei. Es kann daher trotz Konsolidierungsprogramm und der damit verbundenen Einschränkung bei den Sonderausgaben weiterhin mit beträchtlichem Interesse gerechnet werden.

Meine Damen und Herren! Würde man neue Wohnbauanleihen mit voller Kapitalertragsteuerfreiheit bei 20jähriger Mindestlaufzeit ermöglichen, so wird geschätzt, daß ein Emissionsvolumen von 1,5 Milliarden Schilling jährlich auf dem Markt plazierbar wäre. Geht man von einem derzeitigen Einnahmenverlust an Kapitalertragsteuer bei diesem Volumen aufgrund der bestehenden 4prozentigen KESt-Freiheit von etwa 15 Millionen Schilling aus und unterstellt man zum Beispiel eine Kapitalertragsteuerfreiheit bis zu 6 Prozent, so steigt der Einnahmenverlust für den Finanzminister auf lediglich 22,5 Millionen Schilling pro Jahr. Das bedeutet, daß mit einem


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