Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 107

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In den Jahren 1988 und 1993 hat das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen diverse Landeskrankenanstaltenpläne erarbeitet. Am 10. Dezember 1993 wurde dasselbe Institut durch Abschluß eines Werkvertrages mit dem KRAZAF erneut mit der Erarbeitung eines österreichischen Krankenanstaltenplanes beauftragt.

Diese Arbeit wurde im November 1994 vorgestellt. Was folgte, war ein Aufschrei aus den Ländern. Es kam wieder zu keiner Einigung, es blieb wieder alles beim alten. Hier möchte ich auch festhalten, daß es auch an der Uneinsichtigkeit der Landesfürsten und deren Finanzreferenten gescheitert ist, daß es gesamtösterreichisch gesehen bisher zu keiner Einigung der anstehenden Probleme im Gesundheitswesen gekommen ist. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich kann es daher auch nicht glauben, daß bis zum 27. März die Verhandlungen mit den Bundesländern abgeschlossen sein werden und entsprechende Lösungsvorschläge vorgelegt werden können.

Meine Damen und Herren! Wir haben ein Dilemma im Gesundheitswesen, das wir seit Jahren vor uns herschieben. Es wird seit langem immer wieder hier im Haus behandelt, ohne daß konkrete Strukturmaßnahmen vorgenommen wurden. Wir haben dieses Dilemma auch durch die uneinheitlichen Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene.

Auch was die Bundeskompetenz durch zwei Ministerien, das Sozial- und das Gesundheitsministerium angeht, haben wir mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Darüber hinaus haben gerade gestern die Sozialversicherungen mit ihrer Ankündigung auf Kürzung des Krankengeldes bewiesen, daß sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltung massive Eingriffe in das bestehende System vornehmen können.

Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei diesen verzweigten, kompetenzüberschreitenden Strukturen kann ich den Wunsch nach einem verbindlichen Krankenanstaltenplan und einer Strukturkommission verstehen. Aber dieser Wunsch bleibt ein frommer. Herr Minister, ich kann Ihnen heute den Vorwurf nicht ersparen, daß im Koalitionsabkommen wieder einmal die Kompetenzregelung zwischen Bund und Ländern und zwischen den Bundesministerien für Gesundheit und Soziales nicht erfolgte. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang leidet auch die parlamentarische Arbeit in diesem Haus. So ist der parlamentarische Gesundheitsausschuß durch das Übereinkommen, daß weder Länder noch Bund Gesetze beschließen können, die einseitig Kosten verursachen, de facto lahmgelegt. Es werden anstehende Gesetze nicht zur Verhandlung gebracht; ich darf hier nur auf das Gruppenpraxengesetz hinweisen. Ein Gesetz, das mittelfristig Einsparungen im Gesundheitswesen bringen würde, kann nicht beschlossen werden, weil Uneinsichtigkeit vorherrscht. Ich frage ernsthaft: Wie lange können wir uns eine solche Vorgangsweise noch leisten?

Meine Damen und Herren! Erwähnenswert ist auch noch die Ankündigung im Arbeitsübereinkommen, daß besonderes Augenmerk auf die Gesundheitsförderung und auf Vorsorgeprogramme gelegt werden soll. Das hat man in der Tat im Rahmen der Begleitgesetze getan. Man hat in der Tat die einzige Vorsorgemaßnahme, die voll gegriffen hat, nämlich die Geburtenbeihilfe, gestrichen. Es bleibt hier nur noch die Hoffnung, daß die österreichische Bevölkerung sich der Effizienz und der Notwendigkeit solcher Maßnahmen bewußt ist und daß das nunmehr auf "Eltern-Kind-Paß" umgetaufte Programm – allerdings ohne finanzielle Auswirkungen – weiterhin in Anspruch genommen wird.

Abschließend möchte ich festhalten, daß im österreichischen Gesundheitswesen keine umfassende Reform erkennbar ist. Die Bevölkerung Österreichs wird durch erhebliche Sparmaßnahmen, durch die vorliegenden Budgetmaßnahmen für 1996 und 1997, in ungebührlicher Weise zur Kasse gebeten. Die Bevölkerung wird durch die Regierung aufgrund täglicher Meldungen über zusätzliche Maßnahmen, wie etwa die Verkürzung des Krankengeldanspruches, weiterhin verunsichert. Das haben unsere Bürger nicht verdient, die ihrer Verpflichtung durch Zahlung ihrer Beiträge zum Gesundheitswesen nachkommen. Im Gegenteil: Sie können


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