Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 118

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des Projektes daran, daß in den betroffenen Ländern nicht ausreichende Hardware-Investitionen vorhanden sind, sodaß alle gutgemeinten Förderungszusagen nicht realisiert werden können.

Meine Damen und Herren! Es gibt jedoch auch positive Gegenbeispiele, wie zum Beispiel die Förderung der Rauchgasentschwefelung für das Kraftwerk Šoštanj in Slowenien. Im Zuge der Diskussion über das Kernkraftwerk Mochovce ist auch von unserem Umweltminister die Forderung erhoben worden, den Öko-Fonds aufzustocken. Im Budgetvoranschlag sind für den Öko-Fonds insgesamt 542 Millionen Schilling vorgesehen. Damit sollte trotz des Sparpaketes für die Projekte des wirklich sehr wichtigen Ost-Öko-Fonds eine ausreichende Dotierung vorhanden sein.

Meine Damen und Herren! Im Umweltfonds wird eine Vielzahl von Projekten im Rahmen von Aktionen abgewickelt. Für derartige Aktionen gilt ein vereinfachtes Verfahren, das geeignet ist, kleinere Projekte ohne großen bürokratischen Aufwand abzuwickeln.

Auf der anderen Seite unterscheiden sich die spezifischen Kosten gerade bei derartigen Projekten oft in einem sehr hohem Ausmaß, was immer wieder zu Diskussionen in der Umweltfonds-Kommission Anlaß gibt.

Einem dieser Probleme möchte ich meine besondere Aufmerksamkeit widmen, denn über dieses Ökofonds-Gesetz wird vor allem noch im Detail im Ausschuß zu reden sein.

Im Zuge der Debatten um die Novelle des Wasserrechtsgesetzes und die entsprechenden Emissions- und Immissionsverordnungen treten Kosten-Nutzen-Überlegungen immer mehr in den Vordergrund. Es ist volkswirtschaftlich zu diskutieren, ob die Erhöhung des Reinigungsgrades um 10 Prozent, ob die Investitionen in Kläranlagen in der Größenordnung von mehreren Millionen Schilling volkswirtschaftlich vertretbar sind oder ob es nicht notwendiger und besser wäre, dieses Geld in andere Wasserprojekte, wie zum Beispiel in die Sanierung der Grundwasser, zu stecken. Es stellt sich die Frage, ob es noch notwendig ist, daß ein Erfolg von 76, 78 oder vielleicht 80 Prozent bei der Kläranlage erzielt wird.

Für die Altlastensanierung sind im Bundesvoranschlag 1996 wie auch im Bundesvoranschlag 1997 300 Millionen Schilling veranschlagt. Das wesentliche Problem der Altlastensanierung besteht in der unzureichenden Einhebung der Altlastenbeiträge von den Deponiebetreibern. Die als Budgetbegleitgesetz eingebrachte Novelle des Altlastensanierungsgesetzes soll diesen Vollzug verbessern und die Einhebung der Altlastensanierungsbeiträge auf eine neue Basis stellen.

Hohes Haus! Das Jahr 1995 war das internationale Jahr des Naturschutzes. Es ist daher verständlich, wenn der Bundesminister Schwerpunktaktivitäten beim Naturschutz gesetzt hat. Eine der Aktivitäten war die Ratifizierung der Alpenkonvention. Diese Alpenkonvention kann jedoch nur dann mit Leben erfüllt werden, wenn die einzelnen Protokolle, nämlich Verkehr, Berglandwirtschaft, Wirtschaftsraum Alpen und so weiter, ausverhandelt und von den Unterzeichnerstaaten ratifiziert sind. Das fehlt uns zurzeit noch.

Derzeit spießt es sich vor allem beim Verkehrsprotokoll, weil Deutschland und Italien gegen die österreichische Position Stellung beziehen. Aber, meine Damen und Herren, eines muß für uns hier in diesem Haus klar sein: Neue alpenquerende Transitrouten auf den Straßen kommen für uns nicht in Frage. (Beifall bei der SPÖ.)

Auf eines freuen wir uns besonders – und das ist wirklich ein positiver Aspekt –: Im Jahr 1996, also im Jahr der Milleniumsfeier, wird noch der Nationalpark Donau-Auen eröffnet werden. Ab diesem Zeitpunkt werden wir eine frei fließende Donau östlich von Wien bis zur Staatsgrenze haben und können wir unserer Jugend endlich einen Park anbieten, der die Vielfalt dieser wunderschönen Au präsentieren kann.

Meine Damen und Herren! Der Bereich der Abfallwirtschaft ist sicher der derzeit problematischste im Umweltministerium. Es beginnt mit dem Bundesabfallwirtschaftsplan, in dem die


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