Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 139

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Die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung wird vor allem in folgenden Bereichen greifen: Erstens finanzielle Mittel zur Wiedereingliederung und erstmaligen Eingliederung in den Arbeitsmarkt, zweitens Qualifizierung durch Aus- und Weiterbildung, drittens Sicherung der derzeitigen Arbeitsplätze.

Durch den Beitritt zur EU können nun zusätzlich auch Angebote und Förderungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds für folgende Personengruppen wirksam werden: Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, NotstandshilfebezieherInnen, Behinderte, schwer Vermittelbare, schwer vermittelbare, benachteiligte Jugendliche und Frauen mit Wiedereinstiegsproblemen.

Ich weiß als sozialpädagogische Leiterin eines sozialökonomischen Betriebes in Osttirol, der alle vorher genannten Gruppen einschließt, wie unentbehrlich derartige Maßnahmen sind, und zwar nicht nur für den einzelnen, der durch Arbeitstraining, gezielte Betreuung und Beratung wieder in den Arbeitsmarkt rückgeführt wird, sondern auch für die regionale Volkswirtschaft. Damit verbunden sollen umweltschonende und energiesparende Produktionstechniken und regional bezogene Rohstoffe beispielgebend für private Unternehmungen sein. Daß diese Projekte gut funktionieren, beweisen die meisten derzeit schon bestehenden sozialökonomischen Betriebe.

In dem Betrieb, den ich in Osttirol mitbegründet habe, werden zum Beispiel aus dem Rohstoff Holz, wovon genügend vorhanden ist, handgefertigte Dachschindeln, Möbel und Spielsachen hergestellt und direkt vermarktet. Absatzprobleme gibt es keine.

Noch einmal: Ein wichtiger Beitrag zur aktiven Arbeitsmarktpolitik sind Maßnahmen zur Integration behinderter und schwer vermittelbarer Menschen in den Arbeitsprozeß. Die persönliche Begleitung beim Arbeitseinstieg durch Arbeitsassistenz oder Coaching, wie es jetzt modern heißt, oder eben Betreuung und Begleitung, erweist sich jetzt schon als erfolgreich.

Auf dem Wirtschaftssektor hat sich vieles in den letzten Jahren verändert: Marktbedingungen, Produktionsverfahren, neue Werkstoffe, Arbeitsorganisation. Gleichzeitig werden immer höher qualifizierte Arbeitskräfte gefordert. Arbeitskräfte mit geringer oder ohne Qualifikation können mit diesen geänderten Voraussetzungen nicht mehr Schritt halten. Vielfach scheitert auch der Umstieg auf eine andere Beschäftigung.

Ein bausteinartig ineinandergreifendes System gewährleistet, daß die einzelnen Abschnitte von der Berufsfindung und Orientierung bis zur Spezialausbildung für bestimmte Produktionstechniken reichen.

Ich betone noch einmal zum Schluß, meine Damen und Herren: Es müssen neue, unkonventionelle und mutige Wege gegangen werden. Ich bin überzeugt, die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 1996 und 1997 schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine hoffnungsvolle und positive Zukunft Österreichs. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.07

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Schuster. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.07

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollegin Tegischer von den Sozialdemokraten hat es verstanden, mit ihrer Rede eine Klimaverbesserung in dieses Hohe Haus zu bringen. Nicht nur der Bundesfinanzminister heißt Klima, sondern auch dieser Stil ist gefragt. Ich beglückwünsche sie zu dieser gelungenen Rede zur Klimaverbesserung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Am Montag, den 15. Jänner dieses Jahres, hat sich das Parlament konstituiert, und es fand die Angelobung statt. Die Gelöbnisformel lautet: "Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten."


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