Tagen und Wochen die Dinge auch in der Strukturdebatte etwas früher in den Griff bekommen müssen.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, geschätzte Damen und Herren – und Sie konnten das ja in den Medien in den Monaten Jänner und Februar deutlich miterleben, weil sich die Gespräche zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes und der Bundesregierung ja beinahe permanent vor laufender Kamera abgespielt haben –, daß der Beitrag des öffentlichen Dienstes zum Konsolidierungspaket ohne Zweifel Signalfunktion für alle weiteren Maßnahmen gehabt hat. Der Zuwachs an Personalkosten von 15,7 Milliarden Schilling und damit das Einfrieren des Ausgabenvolumens auf dem Stand des Jahres 1995 waren uns vorgegeben, und wir haben eine doch sehr beachtliche Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen davon überzeugen können, daß das gemeinsame Interesse in eine Zustimmung zu diesem Konsolidierungsprogramm mündet.
Diese Zustimmung, meine Damen und Herren, ist natürlich auch abhängig von der emotionalen Bereitschaft einer Berufsgruppe, sich dazu zu äußern. Ich mache darauf aufmerksam, daß die emotionale Bereitschaft, einen wesentlichen Beitrag zu leisten, im Augenblick gefährdet ist, etwa bei unseren Kolleginnen und Kollegen der Exekutive, die dafür sorgen, daß die studentischen Proteste in geordneten Bahnen abgehen, nämlich dann, wenn sich linke oder rechte Randgruppen gegen die Exekutivorgane mit Gewalt zur Wehr setzen. Da sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Erfüllung der Gesetze tätig und müssen sich von einigen Rowdies beflegeln und bedrohen lassen.
Meine Damen und Herren! Die emotionale Bereitschaft ist aber auch dann gegeben, wenn die Einsparung beim Personal – ein Aufnahmestopp – durchaus akzeptiert wird, aber im Gegenzug von einem Aufgabenstopp nicht gesprochen wird. Sehen Sie sich heute die Belastung der Justiz an, die Belastung der Finanz, aber auch jene der bereits zitierten Kolleginnen und Kollegen der Exekutivkörper.
Es hat die Kollegin Schaffenrath die Standesvertretung der Lehrer dafür verantwortlich gemacht, daß im Bildungsbereich Einsparungen gemacht werden. Auch ein überholtes Dienstrecht und die Besoldungsstruktur seien schuld daran. Sie hat jedoch nicht hinzugefügt, was sie konkret damit meint. Mit diesem Debattenbeitrag kann ich leider nur wenig anfangen.
Weil man so gerne gegenüber dem öffentlichen Dienst und der Hoheitsverwaltung die Pragmatisierung, also das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, als etwas Besonderes herausstreicht, darf ich sagen: Es ist doch Aufgabe des Dienstgebers, sich seiner Kolleginnen und Kollegen zu versichern, ihnen auch ein lebenslanges Dienstverhältnis anzubieten.
Weil bei den Pensionen mit vielen Vorurteilen argumentiert wird, lade ich dazu ein, sich mit den Unterschieden des Versicherungsprinzips nach dem ASVG und dem Versorgungsprinzip nach dem Pensionsgesetz 1956 vertraut zu machen.
Ich meine, daß auch im öffentlichen Dienst eine betriebspsychologische Kultur einzuziehen hat. Es wird keine Motivationssteigerung bewirken, wenn man permanent am öffentlichen Dienst herumtüftelt und kritisiert, daß die Kolleginnen und Kollegen, die für die Infrastruktur in unserer Gesellschaft mit sorgen, nicht mit besonderem Engagement ans Werk gehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind mit ihrem 16-Milliarden-Beitrag ohne Zweifel an die Grenze des Zumutbaren gegangen. Ich bedanke mich beim Herrn Bundeskanzler, daß er in seiner Regierungserklärung auch auf die besondere Belastung – manch unzumutbare Belastung – des öffentlichen Dienstes hingewiesen hat. Ich habe keine Ursache, ihm nicht zu glauben, denn er hat seine Regierungserklärung an einem Mittwoch gehalten, und es war daher keine Sonntagsrede. Ich bedanke mich im besonderen Maße beim Herrn Vizekanzler, der für das Berufsbeamtentum eine Lanze gebrochen hat, indem er gemeint hat, die Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind Träger staatsbürgerlicher Rechte mit bundesverfassungsgesetzlicher Garantie.