Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 131

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ich als der für vier Jahre zuständige Verkehrsminister entwickeln konnte, darzulegen. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Wie ich informiert wurde, wird diese Redezeit nicht auf allfällige Redezeitblöcke angerechnet, das heißt, ich habe jetzt stundenlang Zeit, um hier entsprechende Erläuterungen abzugeben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Böhacker: Wir bitten darum!) Ich bitte Sie auch um Verständnis dafür, daß ich etwas weiter aushole (Abg. Böhacker: Wir haben volles Verständnis!), daß ich – wenn Sie so wollen – ausführliche Vorbemerkungen dazu mache und daß ich mich vor allem mit den Voraussetzungen für die Verkehrspolitik eingehend beschäftige.

Wir können nicht davon ausgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß sich alle – möglicherweise geht es bei den Mitgliedern des "F"-Klubs, daß sie dem Beispiel ihres Vorsitzenden folgen, aber das geht ja überall anders nicht – zukünftig marathonmäßig weiterbewegen. Daher sind wir gezwungen, die Verkehrswege auszubauen, und wir sind gezwungen, die Straßenverkehrswege und die Eisenbahnverkehrswege auszubauen. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Sie fahren was? (Abg. Böhacker: Inline-Skates!) Auch noch dazu, na bitte! Das ist ein Wettbewerb. Ich weiß nicht, was man da ausbauen sollte. (Abg. Böhacker: Entlang der Schienen!)

Aber ich werde mich bemühen, die von Ihnen andiskutierten Punkte doch noch ausführlich zu erläutern, insbesondere wenn es darum geht, wie wir in Zukunft, meine sehr geehrten Damen und Herren, die notwendige Infrastruktur ausbauen wollen. Sie wissen, daß der Ausbau der Infrastruktur auch durch neue Finanzierungsideen, mit Private-public-Partnership-Modellen, sowohl im Bereich der Straße und der Flughäfen als auch der Eisenbahn erfolgen soll.

Hier möchte ich darauf aufmerksam machen, daß es sich um Partnership handelt. All die Rechnungen, die zum Beispiel auch der Herr Abgeordnete Haselsteiner angestellt hat, gehen davon aus, daß immer zu 100 Prozent Privatmittel eingesetzt werden müssen. Das ist nicht so. Wir wissen, daß es in Europa, aber auch weltweit durchaus unterschiedliche Prozentsätze von Private-public-Partnership-Modellen gibt.

Daher ist insbesondere die Antwort auf die Frage nach der Mittelaufbringung die einzig wahre und mögliche zu diesem Zeitpunkt, weil es projektweise – und das war immer klar – eine Suche nach Finanzierungspartnern geben muß. Sie wissen, daß es zum Beispiel im Bereich der sogenannten Preßburger Bahn, also der S 7, sehr, sehr interessante Möglichkeiten gibt von Private-public-Partnership-Finanzierungsmodellen, wo durchaus ein außergewöhnlich großer Teil über die Benützungsgebühren, also Mauten, im Bereich der Schienen abgedeckt werden kann.

Und es wäre, meine sehr geehrten Damen und Herren, völlig unmöglich, bereits zum heutigen Zeitpunkt die konkreten Anteile für die einzelnen Ausbauprojekte, wieviel Partnerschaftsanteile die öffentliche Hand, wieviel die private Hand hier einbringen kann, klarzulegen. Aus diesem Grund ist die Antwort nur von einem Aufzeigen der grundsätzlich beabsichtigten Finanzierungsmöglichkeiten geprägt.

Herr Abgeordneter Rosenstingl hat insbesondere auf die verschiedensten EU-Regeln hingewiesen. Seien Sie mir nicht böse: Wenn Sie sich die Vereinbarung genau ansehen, dann werden Sie in diesem entsprechenden Artikel merken, daß es bei der Vergabe von Schieneninfrastruktur natürlich verschiedenste Anwendungen von EU-Regeln gibt, die dann bei der jeweiligen Spezifizierung präzisiert werden müssen. Das sind Ausschreibungsrichtlinien in gleicher Form wie die Richtlinien zur Benützung beispielsweise der Schieneninfrastruktur gegenüber dem Entgelt. Daher ist die Antwort aus meiner Sicht durchaus ausreichend gewesen.

Was die Frage betrifft hinsichtlich der Maastricht-Konformität: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie mit Kapital – sei es Kapital, das Sie über Aktien, über die Börse bekommen oder auch zum Beispiel über Kreditaufnahmen – Vermögenswerte schaffen, dann gibt es nicht nur bei der Eigenkapitalsform über Aktien, sondern in der Zwischenzeit auch zum Beispiel über Fremdmittel, über Verbindlichkeiten die Möglichkeit, nur den Kapitaldienst, also die Zinsen zum Beispiel, in eine Vereinbarung mit aufzunehmen, weil ja der Vermögenswert dem


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