Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 130

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Ähnlich gehen Sie vor beim Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz. Da steht im § 6 Abs. 2 – ich zitiere –: 60 Prozent der für die Schieneninfrastrukturinvestitionen getätigten Finanzierungen und die Finanzierung der Kosten von Kreditoperationen können von der Gesellschaft als Forderung an den Bund ausgewiesen werden. Die Kosten dieser Finanzierung trägt der Bund.

Herr Bundesminister! Sie wissen ganz genau, daß diese 60 Milliarden Schilling beziehungsweise der Zinsendienst daraus absolut nicht aus den Benützerentgelten getätigt werden können. Es wird daher zu einer Beanspruchung des Bundesbudgets kommen. Es wäre Ihnen besser angestanden, Herr Bundesminister, wenn diese Finanzierung – auch im Sinne einer Budgetwahrheit – entsprechenden Niederschlag im Budget gefunden hätte, wenn das dort angegeben worden wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Im Zusammenhang mit dem nachrangigem Darlehen der ÖIAG wurde dem Hohen Haus erklärt, daß die Rückzahlung – wiewohl erst am Schluß – über die Privatisierungserlöse erfolgen wird. Wenn man davon ausgeht, wenn man die bisherigen Privatisierungserlöse ansetzt und berücksichtigt, daß ein strategischer Kern in österreichischer Hand bleiben soll, etwa 25 Prozent, muß man sagen: Es werden sich aller Voraussicht nach diese Privatisierungserlöse nicht ausgehen, um diese 6,8 Milliarden Schilling für nachrangige Darlehen, die der Bund an die ÖIAG gewährt hat beziehungsweise die er übernommen hat, zurückzahlen zu können.

Auch da besteht wieder die Gefahr, daß Ihr Finanzierungsmodus nicht den Tatsachen entspricht, daß wieder einmal das Budget belastet, daß wieder einmal der Bürger und Steuerzahler zum Handkuß kommen wird.

Kollege Edlinger hat erklärt, daß diese 60 Milliarden Schilling auch zur Finanzierung des Nahverkehrs ausgegeben werden können – eine an sich, wenn die Finanzierung in geordneten Bahnen läuft, hervorragende Sache.

Ich darf an Sie die Frage richten – obwohl Sie nicht mehr Verkehrsminister sind –, ob in diesen geplanten Projekten auch der Ausbau des dritten Gleises von Salzburg nach Freilassing beinhaltet ist. Sie waren ja lange genug Verkehrsminister, Sie kennen diese Problematik. Ich darf hier als Salzburger Abgeordneter darauf hinweisen, daß es in verschiedenen Anfragebeantwortungen und in Besprechungen vom Bund immer wieder geheißen hat: Es gibt kein Geld dafür.

Ich frage Sie: Sind Sie bereit oder sind Sie in der Lage, heute zu sagen, ob diese Infrastruktureinrichtung, dieses dritte Gleis von Salzburg nach Freilassing, in diesem 60-Milliarden-Paket enthalten sein wird?

Abschließend, meine Damen und Herren, darf ich noch einmal zusammenfassend feststellen: Der Ausbau des schienengebundenen Verkehrs ist eine dringende Notwendigkeit. Nur sollte man bei der Finanzierung bei der Wahrheit bleiben und hier nicht wieder eine Schwindelfinanzierung vorlegen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß mir der Antrag der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen vorliegt, gemäß § 92 der Geschäftsordnung zu beschließen, daß die schriftliche Anfragebeantwortung 126/AB des Bundesministers für Finanzen auf die schriftliche Anfrage 100/J des Abgeordneten Rosenstingl nicht zur Kenntnis genommen wird. Darüber wird nach Ende dieser Debatte abzustimmen sein, in der jetzt noch Herr Minister Klima und dann Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet sind. Das Einläuten bezieht sich auf diese Abstimmung.

Am Wort ist der Herr Bundesminister.

19.02

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, daß Sie mir die Gelegenheit geben, anläßlich dieser Budgetdebatte hier recht ausführlich meine verkehrspolitischen Ideen und Gedanken, die


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