Wenn Kollege Anschober hier gemeint hat, wir Freiheitlichen sollten uns nicht gegen eine Verbesserung der Infrastruktur bei der Bahn aussprechen, sondern im Zusammenhang mit den außerbudgetären Finanzierungen der Straße unser Wort erheben, so muß ich ihn berichtigen: Wir sind seit eh und je gegen Budgetverschleierungen, gegen außerbudgetäre Finanzierungen – auch im Bereich der ASFINAG, auch im Bereich der Straßenbauten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Sie, Herr Bundesminister, haben in Ihrer Anfragebeantwortung zu den Fragen 2 und 6 ausgeführt: Es besteht kein Zweifel darüber, daß Vereinbarungen wie die getroffene keineswegs die gesetzliche Grundlage in Form eines Bundesfinanzgesetzes ersetzen können. Damit haben Sie eingestanden, daß Ihre Aussage am 11. Dezember, dieser Pakt schlußendlich nicht mehr war als ein Vorwahlkampfgag, daß man den Bürgern wieder etwas versprochen hat, wofür jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt hat.
Sie sagten auch, das sei in keiner Weise beabsichtigt gewesen. – Der Eindruck, den Sie der Öffentlichkeit vermittelt haben, war aber sehr wohl der, daß es hiefür bereits eine gesetzliche Grundlage gibt.
Sie schreiben auch – ich zitiere –: "Eine Berücksichtigung im Budgetprogramm der Bundesregierung ist daher nicht erforderlich, weshalb auch keine Verletzung dieser Gesetzesbestimmung vorliegt." Und im nächsten Absatz heißt es, Herr Bundesminister: Zur Frage der Mittelaufbringung für die 60 Milliarden Schilling ist festzustellen, daß viele Möglichkeiten offenstehen – Kollege Anschober hat das bereits zitiert –, wobei Mittelzuführungen aus dem Bundesbudget genauso denkbar sind wie die bloße Gewährung von Bundeshaftungen.
Herr Bundesminister! Was stimmt nun? Sie brauchen im Budgetprogramm nichts vorzusehen, andererseits sprechen Sie aber von der Möglichkeit einer Mittelzuführung aus dem Bundesbudget. Was wollen Sie jetzt? Eine Mittelzuführung aus dem Bundesbudget? Dann ist das auch vorzusehen – wenn nicht, dann müssen Sie aber auch eine Mittelzuführung aus dem Bundesbudget ausschließen. Sonst ist das ein Widerspruch in sich, Herr Bundesminister. – Aber das interessiert Sie anscheinend überhaupt nicht! (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Auch Ihrem Hinweis, daß Sie als Haupteinnahmequelle für die Finanzierung das Benützungsentgelt der Eisenbahn sehen, kann ich in keiner Weise zustimmen. Schon die Vergangenheit hat uns gelehrt, Herr Bundesminister, daß Ihre Aussagen über die Finanzierung mittels außerbudgetärer Maßnahmen nicht immer zugetroffen sind.
Ich darf Sie auf folgendes hinweisen: Als im Zuge der Ausgliederung der ÖBB dem Absatzbereich sozusagen ein Schuldenrucksack in Höhe von 16,2 Milliarden Schilling mitgegeben wurde, haben Sie uns erklärt, Herr Bundesminister Klima, daß diese 16,2 Milliarden Schilling an Altschulden aus Liegenschaftsverkäufen der ÖBB und Mieteinnahmen et cetera abgedeckt würden, und zwar zur Gänze. Aber schon am 11. Dezember 1995 mußte festgestellt werden, daß dem nicht so ist.
Interessant dazu ist die Aussage des neuen Leiters der ebenso neuen Immobilienabteilung der Bundesbahnen, Heinz Redl, der die Abtragung der 16,2 Milliarden Schilling an Altschulden der ÖBB als unrealistisch bezeichnet.
Man muß sich das direkt auf der Zunge zergehen lassen: Sie, Herr Minister, erklärten dem Hohen Haus mehrfach – in Anfragebeantwortungen, in Debattenbeiträgen –, daß diese 16,2 Milliarden Schilling aus Liegenschaftsverkäufen abgedeckt würden, aber jüngst erklärte der Chef der ÖBB-Immobilienabteilung, daß maximal der Zinsendienst getätigt werden könne, und: Derzeit sei überhaupt nur die Hälfte des Zinsendienstes zu bedecken.
Herr Bundesminister! Ihre Finanzierungsmodelle stehen wahrlich auf tönernen Füßen! Auf der Strecke bleibt – wie immer in einem solchen Fall – das Budget und somit der Bürger und Steuerzahler.