Die Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 62 § 2 Abs. 1 eingebracht.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Ich lasse nun über Artikel 62 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Hostasch und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 63 § 17 Abs. 3a eingebracht.
Da der Artikel 63 ein Bundesverfassungsgesetz beinhaltet, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Mehrheit fest.
Jene Damen und Herren, die für den Abänderungsantrag der Abgeordneten Rosemarie Bauer, Hostasch und Genossen eintreten, bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich fest, daß die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.
Die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Hostasch und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 64 Z 2 eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 64 Z 10 – Verfassungsbestimmung – in der Fassung des Ausschußberichtes.
Ich stelle zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig erforderlichen Anzahl der Abgeordneten fest und ersuche jene Damen und Herren, die für Artikel 64 Z 10 in der Fassung des Ausschußberichtes stimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Ausdrücklich stelle ich die erforderliche verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit fest.
Ferner haben die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Hostasch und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer Z 15a § 21a in Artikel 64 bezieht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Zusatzantrag aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Zur Abstimmung steht nun Artikel 64 Z 16 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Rosemarie Bauer, Hostasch und Genossen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Ich lasse nun über den Zusatzantrag der Abgeordneten Rosemarie Bauer, Hostasch und Genossen abstimmen, der die Einfügung einer Z 17 – Verfassungsbestimmung – in Artikel 64 zum Inhalt hat.
Zunächst stelle ich die Anwesenheit der verfassungsmäßig erforderlichen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir stimmen über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Rosemarie Bauer, Hostasch und Genossen betreffend Artikel 64 Z 17 ab.