weit größere Menge: 7 bis 8 Millionen Tonnen, die nach unseren Berechnungen anfallen müßten – und damit im Zusammenhang natürlich ein weit größeres Aufkommen an Altlastenbeiträgen.
Es hätte einer weit genaueren Beratung im Ausschuß bedurft, vor allem was diese völlig unterschiedlichen Zahlenmaterialien betrifft, die um weit mehr als 100 Prozent differieren.
Es wurde uns schon von Ihrer Vorgängerin, dann auch von Ihnen immer wieder zugesichert, Herr Bundesminister, zum Thema Altlastensanierung eine seriöse Debatte auf parlamentarischem Boden durchzuführen. – Das ist nicht geschehen, und das ist eine riesige Enttäuschung.
Ich glaube, Sie machen mit diesem Gesetz den gleichen Fehler wie vor sechs Jahren: Sie sehen die reale Situation nicht. Sie gehen von einem Idealzustand aus und kommen deshalb – wo immer der Fehler liegt, möglicherweise in Ihrem Ministerium, in der Bürokratie, wo man nicht den realen Zustand, was die Deponien anlangt, sieht – zu falschen Schlußfolgerungen.
Man hätte beispielsweise in einem Ausschuß die Entsorger anhören sollen, auch betroffene Gemeinden – und danach hätte man entscheiden sollen, in welcher Form man erstens die Erhöhungen in welcher Höhe macht, aber vor allem – als zweiten Punkt – eine bessere Kontrolle durchführt. Denn so ist jeder, wie zum Beispiel die Stadt Wien oder auch andere Städte, die brav ihre Beiträge zahlen, eigentlich ein Verrückter, während andere sich ihrer Beitragspflicht entledigen.
Wir werden dem keinesfalls unsere Zustimmung geben, und wir prophezeien Ihnen heute schon, daß wir in ein paar Jahren vor den gleichen Problemen stehen werden, wie das jetzt bei dieser Novelle der Fall ist.
Dritter Punkt: die Energiesteuer, die zwar jetzt nicht unmittelbar in diesem Kapitel beschlossen wird, sondern schon vorhin behandelt wurde, in aller Kürze. – Der große Kritikpunkt ist natürlich, daß die Alternativenergieträger nicht ausgenommen werden von dieser Steuer. Das ist untragbar! Wie kann man Strom, der aus Atomkraft kommt, gleich behandeln wie Strom aus Windkraft? Und wenn es schon so ist, daß Sie das hier nicht explizit ausnehmen – was ich für einen massiven Fehler halte –, dann hätten Sie doch gleichzeitig – beziehungsweise Ihr Kollege Ditz – einen entsprechenden Gesetzesvorschlag für eine bessere Einspeisebedingung von Strom, der aus Alternativenergien, vor allem aus Windkraftanlagen kommt, vorlegen müssen.
Es gibt solche Gesetze beispielsweise in Deutschland. Vor fünf Jahren wurde in Deutschland ein Gesetz betreffend bessere Einspeisebedingungen für Strom, der aus Windkraftanlagen kommt, beschlossen. Was ist dort geschehen? – Innerhalb von fünf Jahren hat sich dort die Leistung verzwölffacht! Dort gibt es wirklich seriöse Anlagen, die gut funktionieren, wo man tatsächlich von einem mittlerweile sehr, sehr vernünftigen Investitionsvolumen reden kann, sodaß die Windkraft vor allem in den für uns auch wichtigen Monaten, nämlich im Winter, zu einer ganz seriösen Alternative zu den fossilen Energieträgern wird. (Abg. Mag. Barmüller: Und bringt Arbeitsplätze!) Und bringt Arbeitsplätze, genau, Herr Abgeordneter!
Der zweite Punkt bei der Energiesteuer: Was die 800 Millionen Schilling betrifft, die jetzt die Länder bekommen sollen für Klimaschutzmaßnahmen, so wird das ein bißchen mit Treu und Glauben gemacht; es gibt ja keine wirkliche Vereinbarung dazu. Wir hätten hier diesbezüglich einen Entschließungsantrag vorgesehen, der leider nicht die Zustimmung der Regierungsparteien bekommen hätte.
Ich halte es für einen Fehler, den Ländern das Geld zu geben, ohne genau, und zwar auf Punkt und Beistrich, zu vereinbaren beziehungsweise diese mehr oder weniger sanft zu zwingen, daß sie dieses Geld wirklich für Maßnahmen im Energiebereich verwenden müssen.
Wir haben ja erlebt, wie das geht, und zwar bei dieser "Nahverkehrsmilliarde". Da wurden für einige Projekte – Asphaltierung von Forstwegen et cetera – Mittel zweckentfremdet verwendet, eben nicht für die ursprünglich gedachten ökologischen Bereiche.