Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 230

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Die Stundenumrechnung für die Abendschullehrer ist ein typisches Beispiel dafür, wie man ohne Strukturreformen ganz einfach Gehaltskürzungen vornimmt. Punktum, das ist es, und mehr nicht. Die bisher geltende Regelung von drei zu fünf – für drei gehaltene Stunden werden fünf Wochenstunden angerechnet –, wird jetzt auf den Umrechnungsschlüssel drei zu vier gekürzt, und Stunden am Samstag vormittag auf eins zu eins. Da ist ausschließlich der Spargedanke zum Tragen gekommen, ohne die Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation, also den Verlust von Arbeitsplätzen der Abendschullehrer zu berücksichtigen. Das ist eine reine Kürzung des Gehalts.

Dazu gibt es einschlägige Berechnungen, Herr Staatssekretär – wir haben das ja im Ausschuß anklingen lassen und kurz durchbesprochen –, die ergeben haben, daß bei einem angenommenen anderen Umrechnungsfaktor, der ebenfalls zur Diskussion gestanden ist, nämlich von sieben zu zehn, volle Lehrverpflichtungen mit einem wesentlich geringerem Anfall von Mehrdienstleistungen, was dem Staat natürlich auch sparen hilft, erreicht werden könnten, und andererseits die Zahl der arbeitslosen Lehrer geringer gehalten werden könnte, als das bei diesem jetzt vorgesehenen Faktor drei zu vier der Fall ist.

Da gibt es noch ein besonderes "Zuckerl", nämlich die Senkung des Berechnungsfaktors für die Abgeltung der dauernden Mehrdienstleistungen, die bis jetzt mit 6,8 Prozent abgegolten wurden – jetzt einfach nur so mir nichts dir nichts mit 6,43 Prozent. Ich frage Sie wirklich ernsthaft – ich habe diese Frage auch der Frau Unterrichtsministerin gestellt, denn man kann ja Sie nicht getrennt von ihrer "schwarzen" Kollegin sehen –: Heißt das de facto, daß diese Stunde, die als Mehrdienstleistung gehalten wird, jetzt weniger wert ist, weniger gut ist, weil sie jetzt schlechter bezahlt wird? – Das ist durchaus eine Frage, die einmal geklärt und beantwortet werden müßte. Was heißt das? – Das ist doch schlicht und einfach eine Gehaltskürzung und sonst gar nichts. Oder heißt das, daß diese Stunde schlechter ist und daher schlechter bezahlt wird? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das sind keine Strukturänderungen, sondern nur Rotstiftaktionen, sonst gar nichts, so nach dem Rasenmäherprinzip: einfach drüberfahren, ein bißchen bleibt schon hängen, und so kriegen wir die Millionen herein. (Abg. Dr. Graf: Was sagen die Gewerkschaften dazu?)

Aber zum Abschluß noch ein wirklich besonders intelligentes Beispiel für dieses immer wieder prononcierte intelligente Sparen. Da gibt es die Lehrpflichtermäßigung aus gesundheitlichen Gründen, die jetzt auf zwei Jahre begrenzt wird. Bisher bekam man bei halber Lehrverpflichtung 100 Prozent Bezug. Halten wir das als Faktum fest. Jetzt werden bei halber Lehrverpflichtung maximal 75 Prozent ausbezahlt – ist das richtig, Herr Staatssekretär? –, also eine Kürzung um 25 Prozent und gleichzeitig der Entfall des Anspruchs auf die Ruhestandsversetzung. Halten wir auch das als Faktum fest.

Wenn jedoch eine Pädagogin oder ein Pädagoge eine Teilzeitverpflichtung aus gesundheitlichen Gründen in Anspruch nimmt, also quasi nicht gesund genug ist, um eine volle Lehrverpflichtung zu machen, sondern aus gesundheitlichen Gründen eine Lehrpflichtermäßigung hat, gibt es dafür maximal 75 Prozent. Wenn die betreffende Person aber voll im Krankenstand bleibt, bekommt sie 100 Prozent. (Abg. Dr. Graf: Paradox!) Das ist wirklich paradox, und es ist das vor allem nicht unbedingt ein Anreiz, die Leute teilzeitbeschäftigt wieder in die Schulen zu holen. Es wird von Staats wegen eine Grauzone geschaffen, die man ausnützt oder nicht, je nach Befindlichkeit, und ein Anreiz seitens des Staates, den finanziell günstigeren Weg einzuschlagen. Ich glaube nicht, daß das wirklich ein gutes Beispiel für intelligentes Sparen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Andererseits – und das muß man schon auch in diesem Zusammenhang sehen, – nehmen wir den Fall einer Pädagogin, einer Lehrerin, die auch gleichzeitig Mutter ist, deren Kind erkrankt ist und die aus Pflegegründen die volle Lehrverpflichtung nicht einhalten kann. Was glauben Sie, was diese Mutter, die vielleicht eine halbe Lehrverpflichtung übernimmt, bekommt? – Bei Inanspruchnahme einer 50prozentigen Lehrverpflichtung bekommt sie nicht 75 Prozent, sondern


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