Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 273

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

chen, sondern die Schaffung klarer, eindeutiger Regelungen und einer klaren demokratischen Kontrolle für alle, die verstärkten Zugang zu Daten und Informationen erhalten.

Wir müssen uns dessen bewußt sein, daß alle weitergehenden Regelungen nicht nur die Verbrecherorganisationen, sondern auch den normalen Bürger betreffen können und daß dieser einen Anspruch auf Schutz vor zuviel Wissen staatlicher Behörden hat. (Beifall bei der SPÖ. )

Es muß klar sein, daß Institutionen, die mit großem Wissen und daher mit großer Macht ausgestattet sind, jederzeit kontrolliert werden können, daß ihre Schritte nachvollziehbar, diskutierbar und kritisierbar sein müssen und daß auch Konsequenzen gezogen werden können.

Es wäre auch wünschenswert, nach der Strafprozeßreform der vorvergangenen Gesetzgebungsperiode nun eine Regelung des sicherheitsbehördlichen Vorverfahrens in Angriff zu nehmen. Ich denke, daß es im Zusammenwirken mit dem Innenressort möglich sein muß, eine zweckmäßige Vorgangsweise zu finden.

Aber nicht nur das Strafrecht und der Strafprozeß, auch viele andere Bereiche sollten überdacht werden und unter Umständen neue Regelungen für sie getroffen werden.

Stichwortartig möchte ich nur nennen die Umwelthaftung, den Konsumentenschutz, bei dem wir in der Umsetzung der EU-Richtlinien ein Nachzügler geworden sind – wir haben auch bereits einen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof –, das Mietrecht mit dem Problem der befristeten Mietverträge, und außerdem müssen nicht zuletzt auch Überlegungen zu Scheidung und Unterhalt angestellt werden.

Gerade im Scheidungsrecht stellt sich auch die Frage, ob es nicht möglich ist, durch intensiven Einsatz von Menschen, die psychologisch und sozialarbeiterisch ausgebildet sind, den Konflikten die Spitze zu nehmen und sie zu entschärfen. Dies würde die gesellschaftlichen Kosten geringer halten. Ich sage nur das Stichwort: Mediation. Es würde mich interessieren, Herr Minister, wieweit die ersten Projekte gelungen sind. Ich glaube, daß es wichtig wäre, Scheidungen in einer menschenwürdigen, nicht unnötig verletzenden und auch wirtschaftlich vernünftigen Weise abzuwickeln. (Beifall bei der SPÖ.) Vor allem im Interesse der Kinder wäre dies wünschenswert.

Abschließend, meine Damen und Herren, noch ein paar Worte zu einer Novellierung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches im Bereich des Familien- und Eherechts.

Die langjährige Frauenministerin Johanna Dohnal und auch ihre Nachfolgerin Helga Konrad treten vehement für mehr Partnerschaft in der Ehe ein. Diejenigen, die das nicht wollen, versuchen jetzt, diese Vorschläge lächerlich zu machen. Es geht aber nicht darum – wie manchmal behauptet wird –, daß in jede Wohnung ein Polizist oder, noch besser, eine Polizistin gestellt werden soll, die dann aufpaßt, wie die Hausarbeit wirklich aufgeteilt wird, sondern es geht darum, den Gedanken der Partnerschaft verstärkt im ABGB zu verankern.

Bei der großen Familienrechtsreform unter Christian Broda sind Partnerschaft in der Familie, Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit von Mann und Frau in der Familie festgeschrieben worden. Vorher war es bekanntlich so, daß der Mann das Haupt der Familie war, die Frau ihm im Wohnsitz zu folgen hatte, alles Vermögen im Zweifel von ihm herrührte und er ihr auch die Arbeit verbieten durfte – allerdings nur die außerhäusliche Arbeit, denn die Hausarbeit, die Kindererziehung, das war ja "natürlich" ihre Sache.

Diese ungeheuerlichen Regelungen sind zwar vergessen, das heißt aber nicht, daß es in der Praxis nicht manchmal noch so ist, wie wir es uns eben nicht wünschen.

Ich möchte jetzt darauf nicht eingehen, wir werden zum Kapitel "Bundeskanzleramt – Frauenangelegenheiten" darüber sicher noch eine Debatte haben. Die Wirklichkeit ist in vielerlei Hinsicht eine andere: Die Frauen sind nach wie vor sehr viel stärker belastet als die Männer.

Was wir wollen, ist eine klarere Formulierung einiger Paragraphen im ABGB, die feststellen, daß beide im gleichen Ausmaß zum Unterhalt, zur Haushaltsführung, zur Pflege von Kindern und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite