Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 293

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14.13

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Festigung des Vertrauens des Bürgers in die Justiz als Grundlage des demokratischen Rechtsstaates wird auch in dieser Gesetzgebungsperiode Schwerpunkt der Justizpolitik sein. Das Bundesministerium für Justiz hat sich ein umfangreiches Arbeitsprogramm für die nächsten vier Jahre vorgenommen.

Die vorliegende Broschüre über das Arbeitsprogramm Ihres Ressorts bildet, Herr Bundesminister, eine gute Übersicht und gute Leitlinien, um gemeinsam mit dem Parlament zu denken, zu diskutieren und zu gestalten. Herr Bundesminister! Wir danken für die rasche Übermittlung dieses Arbeitsprogramms, das wirklich eine gute Handhabe für unsere Arbeit sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Minister! Wir danken auch für die gute Zusammenarbeit im Ausschuß und für den guten Informationsfluß. Nur so können wir an einer fruchtbaren demokratischen Weiterentwicklung des Rechtes und der Justiz Anteil nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die ÖVP vertritt die Sparpolitik, aber gerade in Fragen der Sicherheit wäre Sparen falsch am Platz. In den Debattenbeiträgen von heute vormittag zum Strukturanpassungsgesetz, Kapitel öffentlicher Dienst, wurde mehrmals der Wunsch geäußert, daß in den Bereichen, in denen es um die Sicherheit der Bürger dieses Landes geht, andere Lösungen gefunden werden müssen. Dabei geht es meiner Meinung nach um ein rationelles Strafrechts- und Strafvollzugsgesetz und um Politik im Dienste wirksamer Bekämpfung der Kriminalität, eines verbesserten Opferschutzes und einer nachhaltigen Resozialisierung straffällig Gewordener.

Meine Damen und Herren! Gerade zum letzten Bereich möchte ich kurz Stellung nehmen. Schwerwiegende Vorfälle wie der Fall Otto Haas im Jahre 1993 und der Fall Franz Stockreiter, der am 4. April 1995, also vor einem Jahr, während eines therapeutischen Gespräches seinen Therapeuten ermordet hat, haben großes Aufsehen erregt und Kritik am Strafvollzug ausgelöst. Die Einsetzung einer interdisziplinären Kommission hat zur Ausarbeitung von Vorschlägen durch das Bundesministerium für Justiz geführt, deren Ergebnisse uns vorliegen, und es liegt meiner Meinung nach an deren Umsetzung, um in Hinkunft Fehlentscheidungen erstens bei einer bedingten Entlassung, zweitens beim Ausgang und drittens beim Freigang zu verhindern.

Es geht hierbei nicht nur um die gesetzlichen Regelungen, sondern auch um deren Umsetzung. Die Justizwachebeamten sind meiner Meinung nach auch da besonders gefordert. Die Kommission geht zwar davon aus, daß die Letztverantwortung für Entscheidungen über Vollzugslockerungen beim Anstaltsleiter liegt, nur: Die Justizwachebeamten haben täglich mit dem Strafgefangenen zu tun und kennen ihn daher in allen Situationen des Vollzugs. Sie haben aufgrund ihrer Erfahrung auch die Fähigkeit der psychologischen Einschätzung. Eine Einbindung der Justizwache in die Entscheidung ist daher nicht nur im Interesse der Sache geboten, sondern dient auch der Motivation der Justizwachebeamten. Das heißt, mehr Motivation bedeutet größeren Einsatz und bringt bessere Ergebnisse des Strafvollzuges. In diesem Sinne sind auch die geplanten Personalaufstockungen im Strafvollzug sehr zu begrüßen.

Positiv bewerte ich auch das Vorhaben einer Strafvollzugsgesetz-Novelle, die in Begutachtung ist. Diese dient durch die Maßnahmen der Wegweisung und der Personendurchsuchung der Sicherheit, auch der Sicherheit der Beamten, die ebenfalls geschützt werden müssen. Die Schaffung solcher Möglichkeiten für die Beamten dient sicherlich auch der Motivation, die gerade im Strafvollzug von besonderer Bedeutung ist.

Abschließend noch ein Wort zur heute schon vieldiskutierten Schließung der Bezirksgerichte. Zwar steht das Übergangsgesetz aus dem Jahre 1920, das im Budgetausschuß bereits behandelt worden ist, nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung, das Thema der Zusammenlegung von Bezirksgerichten ist aber zu diskutieren. Ich als Niederösterreicher kann hier nur die Erfahrung meines Bundeslandes einbringen und kann sagen, daß es durch die Zusammenlegung von Bezirksgerichten zu Effizienzsteigerungen und damit verbundenen Einsparungsmög


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