Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 294

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lichkeiten kommt, daß diese aber zu keiner Reduktion des Rechtsschutzes der Bevölkerung geführt haben. Aus der Sicht Niederösterreichs hat sich die Zusammenlegung jedenfalls bewährt. Dies geschah im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann, und die Entscheidungsfreiheit des Landes wurde somit in keiner Weise in Frage gestellt, Herr Abgeordneter Krüger, der Sie leider jetzt nicht hier sind.

Man darf sicher nicht alles über einen Kamm scheren. Man muß lokale Gegebenheiten mit berücksichtigen, und man darf auch die Gemeinden nicht einfach überfahren. Ich bin davon überzeugt, daß in Gesprächen zwischen Justizministerium und den betroffenen Landeshauptleuten auch da eine gute Lösung gefunden wird und in keiner Weise der Föderalismus des Landes über Gebühr strapaziert wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schöll. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.20

Abgeordneter Hans Schöll (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst ein paar Bemerkungen zu einzelnen Vorrednern. Die Justizausschußvorsitzende, Kollegin Fekter, hat sich hier – einer unserer Vorredner ist schon darauf eingegangen – mehr koalitionsfreien Raum gewünscht. Ich glaube, das wünschen wir uns eigentlich alle. Andererseits sind – wenn man sich das Koalitionsübereinkommen genauer ansieht, wird einem dies bewußt – ganz kleine Gesetze drinnen, wo dem nicht so sein soll. Ein Beispiel dafür ist etwa das Bauträgerrecht. Da war ich schon sehr erstaunt, daß man sich hier so eingeschränkt und eingeengt hat. Das soll den Inhalt dieser Gesetzesmaterie keineswegs mindern. Da ist sicherlich Handlungsbedarf gegeben, auf der einen Seite für die Konsumenten, auf der anderen Seite für die betroffenen Berufsstände.

Es wundert mich aber schon, daß man auf der einen Seite sagt, bitte sehr, lassen wir doch mehr Raum für objektivere Lösungen, auf der anderen Seite engt man sich bei so kleinen Gesetzen aber derart ein. Das gilt auch für das Mietrecht, wo man eigentlich nur lakonisch die Feststellung getroffen hat, wir werden einige Zeit weiter die Auswirkungen des 3. WÄGs, des Wohnrechtsänderungsgesetzes, beobachten.

Dafür trägt natürlich der Herr Bundesminister für Justiz eigentlich kaum viel Mitverantwortung, denn, wie wir uns alle erinnern, ist das ja seinerzeit im Bautenausschuß, im Bautenbereich gelaufen – wenngleich natürlich unter Mitwirkung des Justizministeriums. Ich könnte mir vorstellen, daß uns, wenn es damals schon im Justizbereich behandelt worden wäre, vielleicht doch so manches erspart geblieben wäre.

Daß das Wohnrecht kompliziert ist, daß hier zahlreiche Bestimmungen unverständlich, ja teilweise gar nicht mehr anwendbar sind – wenn man beispielsweise ans Wohnungseigentumsrecht denkt, vor allem in Kombination mit dem Mietrecht –, daß es hier Rechtsunsicherheiten gibt, das hat inzwischen jeder mehr oder weniger deutlich erleben dürfen.

Eines allerdings möchte ich der Kollegin Bures doch sagen – sie ist leider nicht da, aber ich möchte es ihr gerne übermitteln. Mir ist eine wertkonservative Einstellung, so wie sie die Frau Kollegin Fekter vorhin hier zum Ausdruck gebracht hat, selbstverständlich viel lieber, als wenn man heute den Konsumenten – und ein solcher ist ja praktisch jeder Mieter – total entmündigen will und ihm einreden will, nur ein unbefristeter Mietvertrag sei die einzig wahre und richtige Lösung. Dem möchte ich nämlich aus Sicht der Freiheitlichen ganz deutlich widersprechen, noch dazu, wo sich der Herr Bundesminister für Justiz anläßlich einer Aktuellen Stunde diesbezüglich auch schon deutlich und vernünftig geäußert hat. Er hat gesagt, er kann sich zumindest – das wird dann spätestens im nächsten Jahr notwendig sein – eine Befristung auf sechs Jahre vorstellen. Ich habe damals gemeint: Bleiben wir doch bei zehn Jahren, wie es heute schon im Wohnungseigentumsrecht der Fall ist. Diesbezüglich wird also wirklich großer Handlungsbedarf bestehen, aber man hat es, was mich verwundert, nicht sehr eilig damit. Es wird hier aber wahrscheinlich wieder, so wie es damals leider beim 3. WÄG der Fall war, dazu kommen, daß


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