Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 297

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anderen Land einkauft, setzt er sich einem rechtlichen Risiko aus, bei dem er nicht weiß, ob er seine Ansprüche entsprechend durchsetzen kann. Es wird bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen daher darauf ankommen, mit entsprechenden rechtlichen Instrumentarien ausgestattet zu sein, um beispielsweise Wettbewerbsverletzungen bekämpfen zu können. Hier gibt es in Zukunft die Möglichkeit von Unterlassungsklagen, die dazu dienen, den Zugang der Verbraucher zum Recht in Europa sicherzustellen.

Österreich hat aber auch den nationalen Handlungsspielraum auszunützen. Ich darf Sie nur an die Time-sharing-Richtlinie erinnern oder an die in Diskussion stehende Fernabsatzrichtlinie, wo es darum geht, daß Österreich auch seinen eigenen Standpunkt gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten vertritt.

Zur Time-sharing-Richtlinie: Wir erwarten ja ein Time-sharing-Gesetz, worin es schlichtweg darum geht, daß Verbraucher vor mißbräuchlichen Bedingungen geschützt werden. Sie kennen vielleicht die Situation, wenn sie in Spanien "gekeilt" werden, wenn "Keiler" zu Ihnen kommen und Sie überreden wollen, einen derartigen Nutzungsvertrag abzuschließen: Sie finden dann zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Regelung "Gerichtsstand Lissabon" oder nach dem Recht der Isle of Man. Das sind Geschäftsbedingungen, die wir für Österreich nicht mehr akzeptieren können und nicht mehr akzeptieren wollen.

Zur Fernabsatzrichtlinie: Sofern diese tatsächlich den Vermittlungsausschuß in Brüssel passiert, wird es darum gehen, klar Position zu beziehen zur Frage der Selbstmedikation und zur Frage des Versandes von Arzneimitteln. In diesem Punkt wird den nationalen Staaten ausdrücklich ein eigener Handlungsspielraum eingeräumt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben aber auch die Aufgabe, ganz klare Positionen im Hauptausschuß zu erarbeiten. Mir ist das Jahresprogramm der Kommission für 1996 bekannt, und da gibt es zahlreiche Vorschläge, zu denen Stellung genommen werden kann. Ich erinnere nur an das umfassende Thema Rechtsprobleme und Informationsgesellschaft. Die Kommission hat angekündigt, daß sie sich mit Finanzdienstleistungen besonders beschäftigen wird. Es wird aber auch Aufgabe des Hauptausschusses sein, zu dieser europaweiten Garantie- und Kundendienstrichtlinie klar und im Sinne der österreichischen Konsumenten Position zu beziehen.

Neben dieser europaweiten Dimension ist es aber auch unsere Aufgabe, im nationalen Bereich den Anforderungen gerecht zu werden. Hier ergibt sich aus dem Arbeitsprogramm und dem Koalitionsübereinkommen ein völlig klares Aufgabengebiet. Ich möchte nur stichwortartig auf die Frage der Umwelthaftung hinweisen, auf die Reform des Genossenschaftsrechtes, wo es darum geht, die Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrates neu zu definieren, die Kontrollrechte und auch die Informationspflichten an die Mitglieder festzulegen.

Ich erinnere ganz kurz an die anstehende Konsumentenschutznovelle und die Reform des Gewährleistungsrechtes; Wohnrecht, Time-sharing, aber auch das Bauträgergesetz sind bereits angesprochen worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren sind zahlreiche Bauträger in Konkurs gegangen und auch Treuhänder verschwunden. Sie kennen vielleicht das Problem: Wohnungssuchende zahlen an Treuhänder, um eine Wohnung zu erwerben. Was passiert? Der Bauträger geht vor Fertigstellung und Übergabe in Konkurs, der Rechtsfreund, also der Treuhänder, findet die Zahlungen des Kunden nicht mehr auf seinem Konto oder er taucht im Ausland unter.

Ich sage daher, das Bauträgergesetz ist der erste Schritt. Wir müssen uns auch grundsätzlich darüber klar werden, und die bestehenden Treuhandregelungen hinterfragen. Wir müssen uns fragen: Sind diese Regelungen in der heutigen Zeit noch angebracht?

Ein Berufsstand, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat dieses Problem erkannt: die österreichischen Notare. Durch die Einrichtung des notariellen Treuhandregisters wird ein besserer Schutz der Auftraggeber bewirkt. Diese Eintragung bewirkt, daß ein ausreichender


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