Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 304

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anschlages für 1996/97 dennoch auf, daß auch hier Härtefälle auftreten können. Die zugegebenermaßen nicht besonders bevölkerungsrelevante Gruppe von zirka 1200 Rechtspraktikanten verliert laut Budgetvoranschlag 1996 mehr als 50 Millionen Schilling, das sind über 25 Prozent, und das bei leicht ansteigenden Zahlen der Absolventen juridischer Fakultäten! Diese drastische Reduktion ergibt sich daraus, daß nach der bisher geübten Praxis die Länge des Gerichtsjahrs identisch war mit der Länge des Kalenderjahrs, während nun auf neun Monate gekürzt wird, und dies hat weitreichende Konsequenzen für die Situation dieser Gruppe der Jungakademiker.

Die 25prozentige Einschränkung der in dieser Studienrichtung kaum vorhandenen praxisorientierten Ausbildung stellt bereits eine Härte dar, vor allem aber auch der Umstand, daß sich die sozialrechtlichen Folgen einer De-facto-Kürzung von zwölf auf neun Monate deshalb schmerzlich auf die Betroffenen auswirken, weil sie dadurch bei Erstantrag den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung verlieren, sofern sie nicht ausgerechnet in der lern- und arbeitsintensivsten Studienphase, nämlich der Endphase des Studiums, noch anderweitig beschäftigt waren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt sicherlich sehr schmerzliche Sparmaßnahmen in den verschiedensten Detailbereichen des Budgets. Jeder Bereich hat, auf gut Tirolerisch gesagt, "sein Packl zu tragen", der eine mehr, der andere weniger. Aber gerade in solchen Zeiten, in denen pekuniär nichts, aber auch gar nichts zu verschenken ist, könnte man gesellschaftsrelevante Vorhaben verstärkt vorantreiben. Diese Gesetze fallen kostenmäßig kaum ins Gewicht, haben aber auf die Lebenssituation der Betroffenen entscheidende Auswirkungen. – Da all das im Koalitionsabkommen festgeschrieben ist, bitte ich das Hohes Haus, diese Maßnahmen zügig voranzutreiben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Er hat das Wort.

15.10

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Justizminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, noch drei Minuten zur Verwaltungsreform im Justizbereich Stellung zu nehmen.

Es geht um die Zusammenlegung von Kleinstbezirksgerichten: Das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 ist zu ändern. Dies war ursprünglich für das Strukturanpassungsgesetz vorgesehen, die Thematik wurde jedoch vertagt. – Herr Dr. Krüger! Für mich ist weniger wichtig, warum diese Thematik vertagt wurde. Entscheidend ist, daß sich das Thema im Mai auf der Tagesordnung wiederfindet. Das Formale sind Spiegelfechtereien, in der Sache haben Argumente bei Ihnen weitgehend gefehlt.

Es geht darum, daß die Landesregierung bei einer Änderung von Sprengeln von Bezirksgerichten in Zukunft nur mehr anzuhören ist. In weiterer Folge muß es, meine Damen und Herren, in Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark zu Zusammenlegungen von einigen Bezirksgerichten kommen, und zwar von solchen, bei denen weniger als ein Richterposten systemisiert ist und bei denen es sehr kurze Entfernungen zwischen den einzelnen Gerichten gibt. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Bestreben nach Schaffung einer moderneren, effizienteren Justizverwaltung. Es gibt dann Gerichte, die ständig besetzt sind, die eine gewisse Spezialisierung leisten können und bei denen auch eine Vertretung bei einer Verhinderung möglich ist. Natürlich sind auch in diese Maßnahmen Elemente der Verwaltungsreform, des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln verpackt. Die begleitenden Maßnahmen sind Ihnen bekannt: Es können mit Staatsverträgen nach Artikel 15a Grundbuchausstattungen für Gemeinden eingerichtet werden, Gerichtstage in den Orten und Notariatsstellen bleiben erhalten.

Die Erfahrungswerte aus Niederösterreich hat Kollege Schrefel dargestellt: große Zufriedenheit, keine Klagen. Ich verstehe nicht ganz den Widerstand in den Ländern. Meine Damen und Herren! Daß eventuell ein paar Bürgermeister aufgrund des vermeintlichen Prestigeverlustes beleidigt sind, kann nicht der Grund dafür sein. Andere Argumente gibt es nicht. Auch Herr Dr. Krüger hat keines angeboten. Übrigens: Die Geschichte mit den Argumenten ist eine besondere. Ursprünglich hat man gemeint, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung werde dadurch


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