Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 306

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teresse an jeglicher parlamentarischer Kontrolle, an jeglicher parlamentarischer Auseinandersetzung und an allen Vorschlägen, die Sie als Abgeordnete machen könnten. Wenn man sich das Handeln von ÖVP und SPÖ im Budgetausschuß angeschaut hat, dann hat man wirklich jedes Interesse der beiden Parteien daran vermißt, gestaltend hier einzugreifen. Statt dessen nehmen Sie alles zur Kenntnis, was Ihnen ein Minister vorsetzt, schlucken es hinunter und haben überhaupt kein Interesse, daran irgend etwas zu ändern. – Und das ist wirklich sehr beschämend! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In Anbetracht dessen frage ich mich wirklich: Was berechtigt Sie eigentlich, hier als Abgeordnete und Volksvertreter zu sitzen? Ich meine, Sie haben doch einen Wählerauftrag! Wie kommen Sie aber Ihrem Wählerauftrag nach, wenn Sie überhaupt nicht gestaltend mitwirken, wenn Sie sich nur vom Minister sagen lassen, wie Sie hier im Plenum oder im Ausschuß dann abzustimmen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren? (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dietachmayr. )

Bei verschiedenen Gelegenheiten weinen Sie dann aber dem Parlamentarismus Krokodilstränen nach! Dann wollen Sie den Österreichern immer glaubhaft machen, daß wir dem Parlamentarismus in Österreich schaden. – Aber so verhält es sich ja nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei und von der SPÖ! Sie sind diejenigen, die den Parlamentarismus in Österreich kaputtmachen. Sie sind diejenigen, die die Totengräber des Parlamentarismus sind. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Weil Sie mich da jetzt angreifen, frage ich Sie: Wie könnten Sie sonst in einem Ausschuß ein Gesetz mit weitreichenden Folgen beschließen, das aber nicht von dem Fachausschuß behandelt wird, sondern im Budgetausschuß? Sie haben auch jetzt wieder im Ausschuß ein Gesetz beschlossen, mit dem weitreichende Änderungen in Österreich verbunden sind, und zwar im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung, wonach die Polizei bei Sachschäden 500 S dafür kassieren soll, daß sie sich in diesen Konflikt, der entsteht, einmischt, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist doch wirklich ein Skandal, kann ich Ihnen nur sagen: Denn die Polizei ist zur Konfliktregelung da. Wir wissen ja, daß gerade dieser Innenminister die Polizei in erster Linie als Konfliktregler und nicht als Bekämpfer der Kriminalität sehen möchte. Und in Anbetracht dessen soll jetzt bei einem Verkehrsunfall, bei dem es nur Sachschäden gibt, derjenige, der einen Unfall erleidet, noch 500 S bezahlen? Das finde ich überhaupt nicht gerechtfertigt! Sie wollen damit eine Möglichkeit schaffen, daß dem ohnehin schon stark geschröpften Staatsbürger wieder ins Geldtascherl gegriffen werden kann, daß er noch mehr zahlen muß als ohnehin schon aufgrund der Maßnahmen, die Sie bisher gesetzt haben. Ich bringe deshalb folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Kollegen zum Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschußberichtes (95 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Art. 69, Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960, wird gestrichen.

2. Die Artikel 70 bis 98 werden zu den Artikeln 69 bis 97.

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Ich finde, das ist wirklich etwas, wo eine Falscheinschätzung des Innenministers vorliegt. Er glaubt, er könne 60 Millionen Schilling lukrieren, wenn er bei einem Unfall mit Sachschaden, den die Polizei aufnimmt, 500 S kassiert. Tatsächlich wird es aber so ein, daß die Unfallgegner zur Polizei gehen und sagen werden, sie hätten einen Personenschaden erlitten. Es wird dann ein


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