Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 308

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Es lassen sich die Leute um sehr viel Geld Alarmanlagen einbauen, weil sie Ihrem Auftrag, man müsse sich vor der Kriminalität selbst schützen, nachkommen – wir wissen ganz genau, wie empfindlich diese Anlagen sind –, und dann wollen Sie bereits beim ersten Fehler dieser Anlage kassieren. Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß dadurch sehr viel Geld hereinkommen wird, aber das Verhältnis zwischen Exekutive und Bevölkerung ist wieder gestört, wenn im Raum steht: Wenn die Anlage einmal spinnt, müssen wir schon bezahlen.

Sie sollten doch froh sein, daß sich die Leute selbst vor der Kriminalität schützen, und sollten es eigentlich belohnen, wenn Alarmanlagen installiert werden, und nicht bestrafen, so wie Sie das jetzt tun.

Drittes: Sie wollen auch das Polizeibefugnisentschädigungsgesetz ändern, und zwar werden die Haftungsbestimmungen ergänzt. Der Bund haftet künftig nicht mehr für Schäden, die durch Maßnahmen verursacht wurden, die im Interesse des Geschädigten lagen.

Wir haben in der Ausschußsitzung Aufklärung darüber verlangt, und Sie haben gesagt, Herr Minister: Wenn zum Beispiel jemand in ein Geschäft einbricht, die Auslage zerstört, dann muß man, wenn das in der Nacht passiert, bis zum Morgen, bis der Geschäftsinhaber erreicht wird, das Geschäft bewachen, damit nicht geplündert wird. Ich finde, es ist wirklich nicht gerechtfertigt, daß Sie die Kosten für den Exekutivbeamten oder für die Wache, die dort steht, dem Geschädigten aufbrummen.

Oder: Wenn bei einem Einsatz der Exekutive eine Tür eingetreten werden muß, dann muß das Opfer, das ohnehin schon geschädigt ist, auch noch diesen Schaden tragen. Das ist wirklich nicht einzusehen!

Ich glaube, daß Sie damit – wie überhaupt mit all Ihren Vorschlägen – wieder einmal Ihre Wahlversprechen brechen. Damals haben Sie gesagt, es gebe keine zusätzlichen Belastungen – jetzt erhöhen Sie aber die Steuern, nehmen um 70 Milliarden Schilling mehr ein, und in verschiedenen anderen Bereichen greifen Sie den Staatsbürgern auch noch in die Tasche, im Fall des Entschädigungsgesetzes gerade jenen, die durch eine kriminelle Handlung ohnehin schon geschädigt sind.

Was kann der betroffene Geschäftsbesitzer dafür, daß jemand in sein Geschäft eingebrochen hat? Es wäre ja eigentlich Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, daß es nicht zu solch kriminellen Handlungen kommt. Ich wundere mich wirklich darüber, daß Sie von ÖVP und SPÖ dem zustimmen.

Im großen und ganzen kann man nur sagen: Aus all diesen Änderungen kann man herauslesen, daß das nur ein Bemühen ist, Geld zu kriegen, weil Sie in Ihrem gesamten Bereich nicht ordentlich wirtschaften – das gilt nicht nur für das Innenministerium, sondern überhaupt für Ihre gesamte Budgetierung. Sie wollen Ihr Bedürfnis nach Geld jetzt auf die kleinlichste und peinlichste Weise befriedigen – dazu werden Sie aber unsere Zustimmung nicht bekommen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Robert Elmecker. – Bitte.

15.28

Abgeordneter Robert Elmecker (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen meiner Vorrednerin. Frau Kollegin Dr. Partik-Pablé hat uns, den Vertretern der Regierungsparteien, vorgeworfen, wir wären die Totengräber des Parlamentarismus. (Demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen.) Frau Dr. Partik-Pablé! Wir weisen diesen Vorwurf entschieden zurück, und ich bringe Ihnen ein Gegenbeispiel.

Gestern hat Ihre Fraktion mit Ihrem Klubobmann Dr. Haider zuerst 16 namentliche Abstimmungen verlangt, im letzten Moment bis auf 6 alle zurückgenommen, und dann war Herr Dr. Haider den ganzen Abend über nicht hier. Bei keiner einzigen namentlichen ... (Zwischenruf bei den


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