Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 344

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Exekutivbeamte müssen sich einem strengen Auswahlverfahren unterziehen und haben eine zweijährige Grundausbildung. Es gibt im Bundesdienst sonst keinen Beruf, der eine zweijährige theoretische Grundausbildung vorsieht. Dafür rangieren die Exekutivbeamten in bezug auf Bewertung und Einkommen in der Beamtenskala an vorletzter Stelle, gerade noch vor den Beamten in handwerklicher Verwendung. Der Exekutivdienst unterliegt besonderen Belastungen wie Wechseldienst, Außendienst bei jeder Witterung, Befehls- und Zwangsgewalt bis hin zum hohen Pensionsantrittsalter von 60 Jahren, weiters der Verpflichtung zu Überstundenleistungen nach § 50 Beamten-Dienstrechtsgesetz. Bei einer Aufhebung dieser Verpflichtung zur Leistung von Überstunden würde in manchen Dienststellen der Dienstbetrieb wahrscheinlich nicht gewährleistet sein.

Während der Exekutive unzumutbare Opfer in finanzieller und organisatorischer Hinsicht abverlangt werden, denken die Verantwortlichen über die letzten Umfrageergebnisse anscheinend überhaupt nicht mehr nach. Das Sicherheitsbedürfnis wurde von der Bevölkerung an die erste Stelle gereiht. Wir Freiheitlichen stehen daher für folgende Ziele:

Erstens: Wir wollen für die Exekutive keine De-facto-Nullohnrunde, sondern wir fordern eine prozentuelle Erhöhung des Gehaltes. Damit wäre gewährleistet, daß für die Gehaltsverhandlungen 1998 vom Bezug 1997 ausgegangen werden kann. Gerecht wäre die Einführung eines Sockelbetrages in der Höhe von 1 100 S pro Monat für Einkommen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gewesen.

Zweitens: Es dürfen keine weiteren Dienststellen der Exekutive geschlossen werden, sondern es müssen alle Dienststellen nach den neuesten Erkenntnissen der Technik ausgestattet werden, wie zum Beispiel mit den immer noch fehlenden Computeranlagen.

Drittens: Es dürfen keine Mehrdienstleistungen im Bereich der Exekutive eingespart werden, weil dadurch die Sicherheit gefährdet wird und dem Auftrag der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit nicht mehr Rechnung getragen werden kann.

Viertens: Es dürfen keine weiteren Planstellen im Bereich der Exekutive eingespart werden, sondern es ist zum Beispiel bei der Bundesgendarmerie sofort der fehlende Bestand von 207 Beamtenplanstellen aufzufüllen.

Fünftens: Es darf zu keiner Überstundeneinsparung im Bereich der Exekutive kommen, weil damit unweigerlich ein Qualitätsverlust beim Produkt Arbeit oder Dienstleistung verbunden ist. Die Motivation der Exekutivbeamten wird durch solche politische Arbeit automatisch herabgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung ist offensichtlich nicht mutig oder fähig genug, vernünftige und umfassende Schritte einzuleiten, damit kein Verlust des Standards im Bereich der Sicherheit eintritt. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen die Kriminalitätsrate steigt, ist es erforderlich, der Kriminalität mit den geeigneten Mitteln entgegenzutreten.

Im Interesse des Sicherheitsbedürfnisses aller Österreicherinnen und Österreicher ersuche ich Sie, unseren Forderungen nachzukommen, damit unser derzeit noch sicheres Österreich erhalten bleibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Frau Abgeordneter Parfuss das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.17

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kurz zum Herrn Kollegen Lafer. Herr Kollege Lafer, Sie machen sich Gedanken über die Kompetenz unseres Sicherheitssprechers. Ich bin überzeugt davon, daß Herr Kollege Elmecker, obwohl er Lehrer ist, vom Sicherheitsbereich genausoviel versteht wie Sie, wenn nicht mehr. Ich möchte nur darauf hinweisen: Setzen Sie sich in Ihrer eigenen Partei durch, denn Ihr Prinzip ist auch in Ihrer Partei nicht durchgängig. Soviel ich weiß, ist Herr


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