Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 345

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Abgeordneter Krüger kein Künstler, und trotzdem spricht er über Kunst. Also ich hoffe, Sie werden sich durchsetzen und das verändern. (Abg. Aumayr: Der Krüger ist schon ein Künstler! – Ruf: Selbstdarsteller!) Er ist schon Künstler? Das ist mir entgangen. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte zum Thema Ausländer und Ausländerinnen ein paar Worte sagen. Bezüglich dieses Themas versucht man immer, Österreich in zwei Lager zu spalten. Es ist falsch, zu sagen: Jeder, der will, soll zu uns kommen. Genauso falsch ist es jedoch, zu sagen: Stopp! Grenzen dicht! Alles soll hinaus!

Die österreichische Bundesregierung hat die Integrationspolitik auf zwei Säulen aufgebaut, um einen sanften Lösungsansatz zwischen den Gegensätzen herzustellen. Die erste Säule besteht darin, daß Österreich gesetzliche Grundlagen braucht, um einen geordneten Zuzug unter Berücksichtigung der allgemeinen Wohnungssituation und der Arbeitsmarktlage beizubehalten, ohne daß es seinen Status als traditionelles Asylland für politisch Verfolgte verliert.

Die zweite Säule ist auf der Idee aufgebaut, daß Menschen, die irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, in unser Land gekommen sind, die Chance auf bestmögliche Integration haben sollen. Diese konsequente Politik soll es ermöglichen, für alle hier in Österreich lebenden Menschen, egal welcher Herkunft, langfristig möglichst gute Arbeits- und Wohnbedingungen und gesellschaftliche Anerkennung zu schaffen, umso mehr, als eine gute Integrationspolitik das inländische Klima zwischen Inländern und Zugezogenen wesentlich verbessern hilft.

Daß hier durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht, hat ja auch Kollege Kier im Rahmen der Diskussion am Vormittag gesagt und aufgezeigt, daß eine Steigerung im Kriminalbereich von Delikten im Zusammenhang mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit besteht. Der Herr Bundesminister hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner ein Integrationspaket in Vorbereitung mit dem Ziel, die Eingliederung von Zugezogenen voranzutreiben beziehungsweise zu vereinfachen.

Wie viele andere europäische Länder ist auch Österreich in Zukunft mit einer großen Wanderungsbewegung – ich betone: Wanderungsbewegung und nicht Zuwanderungsbewegung! –, die Anfang der neunziger Jahre eingesetzt hat, konfrontiert. Die Wanderungsbewegung der nahen Zukunft umfaßt zum Beispiel auch die freiwillige Rückführung der ehemaligen bosnischen Flüchtlinge in ihre Heimat.

Bundesminister Einem fordert dabei vor allem die Unterstützung von Projekten für den Wiederaufbau. Es geht vorrangig darum, zwei Grundbedürfnisse der rückkehrenden Bosnier zu unterstützen, nämlich einerseits Arbeitsplätze und andererseits Wohnraum im eigenen Land zu schaffen. Mit Projekten betreffend den Arbeitsmarkt und den Wohnraum wird ein entscheidender Beitrag zum Wiederaufbau der Infrastruktur geleistet. Außerdem sollten internationale Maßnahmen gesetzt werden, die dem Schutz der Bevölkerung dienen, da die politische Situation in unseren Nachbarländern noch nicht als sehr stabil zu bezeichnen ist.

Die Rückkehr in die Heimat wird auch in Zusammenarbeit mit dem UNO-Flüchtlingskommissariat erfolgen. Österreich steht mit dem Projekt der freiwilligen Rückführung nicht allein da. Auch die norwegische Regierung setzt auf die freiwillige Rückkehr und versucht, dafür sogar einen finanziellen Anreiz zu geben. 12 000 Bosnier leben zurzeit in Norwegen. Obwohl bis jetzt aus Norwegen erst 200 Bosnier in ihre Heimat zurückgekehrt sind, ist die norwegische Regierung überzeugt, daß viele Bosnier von dem Angebot Gebrauch machen werden.

Im Gegensatz zu anderen Staaten wie Deutschland oder Schweden, wo die Bosnien-Flüchtlinge hauptsächlich von der sozialen Hilfe leben, konnten in Österreich von den rund 80 000 Flüchtlingen etwa 55 000 integriert werden. Sie verfügen heute über Arbeit und Wohnung und kommen auch selbst für ihren Unterhalt auf. Eine unmittelbare Rückkehr wird daher für diese Menschen natürlich nicht in Frage kommen, sondern eher für die restlichen 20 000 bis 25 000, deren Aufenthalt bis Ende Juni befristet ist.


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