Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 351

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mir dies deswegen so wichtig, weil sich Kollege Platter in diesem Fall zurückbezogen hat auf Kollegen Kiss.

Aber vollends war ich mir sicher, daß ich mich noch einmal zu Wort melden muß, als auf einmal die Drogenproblematik aufgeworfen und die Frage in den Raum gestellt wurde, wie das nun mit den weichen Drogen und überhaupt sei, und als hier eine Philippika zur Kriminalisierung von Drogenabhängigen gehalten wurde. Das hat mich deswegen sehr verwundert, denn die wesentliche Droge in diesem Land, die Droge, die tatsächlich Hunderttausende unserer Bürger betrifft, die eine Fülle von Leid und Elend über viele Familien bringt, nämlich den Alkohol, hat Kollege Platter nicht erwähnt. Ich sage Ihnen: Obwohl ich weiß, wieviel Kummer, Leid und Schmerz vom Alkohol ausgehen, bin ich nicht der Meinung, daß wir ihn kriminalisieren sollten, sondern wir sollten auch dieses Phänomen als das nehmen, was es ist, nämlich als eine Krankheit, der wir allerdings sehr leichtsinnig Vorschub leisten, solange wir zum Beispiel im Bereich der alkoholisierten Lenker nicht von 0,8 auf 0,5 Promille heruntergehen, weil wir damit an manche falsche Einladungen aussprechen.

Man darf sich eben nicht hierherstellen und einfach gegen Menschen polemisieren, die meinen, ein Drogenabhängiger sei ein kranker Mensch, der Hilfe und nicht Strafe braucht, diese Menschen angreifen, dabei auf einem Auge blind sein und die Droge Alkohol ganz auslassen. Es ist mir sehr wichtig, das hier zu erwähnen, weil ich glaube, wir sollten nicht selbstgefällig sein und mit dem Finger auf jene zeigen, die Drogen konsumieren, die in unserem Land nicht gesellschaftsfähig sind, und uns selbst dabei ausnehmen, weil wir Drogen konsumieren, die gesellschaftlich anerkannt sind. Diese Doppelbödigkeit hat mich auch zu dieser Wortmeldung provoziert.

Zum Schluß möchte ich noch sagen: Auch der Herr Bundesminister selber hat mich leider mißverstanden. Ich habe zu Lauschangriff und Rasterfahndung festgehalten, daß in den Bundesfinanzgesetzen dafür keine Budgetansätze gebildet wurden. Er meinte daraufhin, wie hätten wir uns erst aufgeregt, wenn Budgetansätze gebildet worden wären. – Da hat er schon recht, natürlich wären wir um ein Vielfaches mehr beunruhigt, wenn wir in den Finanzgesetzen Budgetansätze zum Lauschangriff und zur Rasterfahndung vorgefunden hätten.

Ich habe aber hier gesagt: Wenn dieses Budget seriös erstellt ist und keine Budgetansätze für Lauschangriff und Rasterfahndung darin enthalten sind, dann gibt es eine große Hoffnung, daß diese Instrumente nicht eingeführt werden, denn sonst wäre ein Budget zur Sanierung des Bundeshaushaltes erstellt und dabei eine ganz wesentliche Ausgabenposition einfach weggelassen worden.

Etwas budgetieren heißt ja eine Vorschau machen, was 1997 kommen wird, und da braucht es noch nicht das Gesetz, um vorsorglich zu budgetieren. Also wenn ein ernster Wille dagewesen wäre, hätte man es budgetieren müssen. Ich werde in so einem Fall ungern mißverstanden.

Was die Mächtigkeit der Kosten anlangt, darüber kann man trefflich streiten. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß die Beträge, die der Herr Bundesminister genannt hat, den Aufwand für Lauschangriff und Rasterfahndung deutlich verniedlichen.

In diesem Sinne war es mir wichtig, diese Mißverständnisse aufzuklären. Wenn man schon die Möglichkeit hat, es zu tun, dann sollte man auch davon Gebrauch machen.

Kollegen Khol, der gemeint hat, meinen Kollegen Firlinger angreifen zu können, indem er gesagt hat, dieser wisse nicht, was gelaufen sei, weil er in einer bestimmten Ausschußsitzung nicht anwesend gewesen sei, möchte ich doch einmal wirklich herzlich ... (Abg. Dr. Khol: Waren Sie dabei im Ausschuß?) Ich war im Ausschuß. Mein Bericht über das, was dort gelaufen ist, war mit Grundlage dafür, daß wir uns entschieden haben ... (Abg. Dr. Khol: Also Sie waren nicht dabei!) Herr Kollege Khol, ich bin am Wort und nicht Sie. Auch wenn Sie Klubobmann sind, werden Sie mir das Wort nicht entziehen können.


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