Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 411

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Sie sichern gegen kein einziges Lebensrisiko für behinderte und pflegebedürftige Menschen ab. Ganz im Gegenteil! Sie haben die Lebensrisken dieser Personengruppe mit Ihrem Sparpaket noch verschärft.

Im Bereich des Pflegegeldes haben Sie keine Skrupel, behinderten Menschen, vor allem geistig und mehrfach behinderten Menschen, das Pflegegeld von 1 138 S, das ihnen für persönliche Assistenz noch verblieben ist, um 50 Prozent zu reduzieren. Geschätzte 35 Millionen Schilling wird das dem Budget bringen. Was Sie aber damit an Not bei den Betroffenen erzeugen, ist Ihnen wahrscheinlich nicht bewußt, oder Sie leben schon so perfekt in Ihrer Ignoranz, daß Sie davon überhaupt nichts wissen wollen.

Haben Sie schon einmal versucht, mit 19 S pro Tag Ihren persönlichen Lebensunterhalt zu bestreiten? – Wenn Sie es jemals versucht hätten, dann müßten Sie wissen, daß auch behinderte und pflegebedürftige Menschen mit diesem Ausmaß an finanziellen Mitteln niemals ihre persönlichen Bedürfnisse abdecken können. Würden Sie wirklich ernsthaft bestrebt sein, gegen Lebensrisken abzusichern und sich für die Schwachen einzusetzen, dann müßte Ihnen doch klar sein, daß das mit 19 S pro Tag einfach nicht geht.

Ich könnte Ihnen noch anhand mehrerer Beispiele demonstrieren, wo Sie das Leben behinderter Menschen mit diesem Sparpaket beschnitten haben und wo Sie deren Existenz gefährdet haben. Ich habe es in meinen letzten Reden einige Male getan, ich möchte es mir aber heute ersparen, einfach deswegen, weil ich die Ignoranz, die Sie da an den Tag legen, satt habe. Die Betroffenen in Österreich werden das nächste Mal noch viel, viel genauer hinschauen, was von ÖVP und SPÖ zu erwarten ist: nämlich für behinderte und alte Menschen überhaupt nichts mehr! Sie wollen sie als Wählerpotential, und dann ignorieren sie sie und bringen Sie um ihre Existenz. So geht das bis zur nächsten Wahl. Das wird Ihnen aber bei der nächsten Wahl ganz sicher nicht mehr gelingen! (Beifall bei den Grünen. )

Es hat ganz sicher seinen Grund, warum sich der Behindertensprecher der ÖVP seit über einem halben Jahr zu Anliegen, die er vertreten sollte, nicht mehr zu Wort gemeldet hat. Entweder darf er es nicht tun, oder er ist bereits so weit, daß er sehr wohl das Einkommen dafür bezieht, daß er unter anderem Behindertensprecher ist, aber für behinderte Menschen nichts mehr leistet.

Ich möchte Sie noch einmal darauf aufmerksam machen: Überlegen Sie es sich – Sie haben noch die Möglichkeit dazu –, ob Sie behinderte Menschen noch weiter ins Out drängen wollen oder ob Sie behinderten Menschen wieder die Chance geben wollen, ein Stück weiter in die Gesellschaft zu rücken. Deshalb stelle ich einen Abänderungsantrag zum Behinderteneinstellungsgesetz, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freunde und Freundinnen zur Regierungsvorlage über ein Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (95 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage über ein Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (95 der Beilagen) wird geändert wie folgt:

Artikel 22 (Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes) § 9 Abs. 2 lautet:

"Die Ausgleichstaxe beträgt für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, ein in dem jeweiligen Betrieb übliches Durchschnittsbruttogehalt inklusive aller Lohnnebenkosten."


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