Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 413

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Dies muß reichen von der Möglichkeit von Jahresarbeitszeitverträgen zur Verringerung der saisonell bedingten Arbeitslosigkeit über die Schaffung von qualifizierten, flexiblen Teilzeitarbeitsplätzen bis zur steuerlichen Entlastung des Produktes Arbeit.

Wir dürfen auch nicht zulassen, daß durch veralterte Systeme Arbeit an Billiglohnländer verlorengeht. Zu erwähnen wäre hier zum Beispiel das Nachtarbeitsverbot für Frauen, wodurch zig Arbeitsplätze in den letzten Jahren verlorengingen oder nicht angenommen werden konnten. Ich möchte nur an die Firma Suchard in Vorarlberg oder an die Firma Philips in der Region Deutschlandsberg erinnern, wo 20 Frauen auf der Stelle einen Arbeitsplatz bekommen hätten, wenn dieses Gesetz schon aufgehoben worden wäre. Ich möchte nur erwähnen, daß zum Beispiel im Bereich der Krankenpflege kein Hahn danach kräht, aber das sind ja dort vorwiegend Frauenarbeitsplätze. Oder ich nenne auch den Bereich Telearbeit, vor der wir noch zurückschrecken, weil wir dabei noch immer das magische Wort "billige Heimarbeit" im Kopf haben. Wir müssen uns auch hier – mehr denn je – Gedanken machen und diese in der Folge umsetzen.

Ich glaube, daß in diesem – nämlich dem dritten – Jahrtausend die Welt der Arbeit, der Wirtschaft und des Privaten einen Wertewandel, eine Umverteilung erleben wird müssen. Die Erwerbsarbeit wird in diesem Prozeß ein zentrales Verteilungsmittel werden, wobei natürlich die Erhaltung und der Ausbau der Zahl der Vollzeitarbeitsplätze unser Bestreben ist.

Ich möchte jedoch noch einmal betonen, daß Modelle, die natürlich auch von der Gewerkschaft diskutiert werden, wie beispielsweise elastische Arbeitszeiten, Bandbreitenmodelle, Ausdehnung der Gleitzeitregelung, Zeitkonten, Mobilzeit und so weiter, verhandelt werden müssen.

Gehandelt werden muß auch in jenem Bereich, in dem festgesetzt wird, wann ich als Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin meine 40 Stunden – wenn ich voll beschäftigt bin – und meine eventuellen Überstunden zu erbringen habe. Natürlich ist das nicht in allen Branchen umsetzbar. Das ist mir klar. Aber dieses Modell wird von sehr, sehr vielen Arbeitnehmern gewünscht. Vier Tage Arbeit, drei Tage frei: Das ist nichts Schreckliches! In der letzten Zeit sind viele Frauen zu mir gekommen, die gesagt haben: Ich möchte meine Teilzeitarbeit von vier Stunden pro Tag während einer anderen Zeit erbringen, damit ich – um nur ein Beispiel zu nennen – am Freitag oder am Montag bei meinem Kind zu Hause sein kann. (Abg. Silhavy: Die 4/3-Tage-Modelle sind meistens nicht übers Wochenende!) Liebe Heidrun! Auch du bist in diese Richtung gegangen! Ich glaube, daß das ein möglicher Weg wäre. Ich habe gesagt, nicht für alle Branchen. Ich glaube aber daran, und ich bin auch überzeugt davon, daß es in dieser Richtung weitergeht. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir unseren Wirtschaftsstandort Österreich wettbewerbsfähig machen, bleibt er ein erstklassiger Arbeitsplatzstandort.

Ich möchte zum Schluß noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Reitsamer und Dr. Feuerstein einbringen, der der Klarstellung dient.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen zum Bericht des Budgetausschusses (95 der Beilagen) betreffend ein Strukturanpassungsgesetz 1996

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 34 hat in der Z 4b der § 5 Abs. 1 Z 13 wie folgt zu lauten:

"13. Gemäß § 4 Abs. 3 Z 12 oder Abs. 4 in Unternehmen, die mindestens wöchentlich erscheinende periodische Druckwerke, die aufgrund ihres Inhaltes über den Kreis der reinen Fachpresse hinausreichen sowie vorwiegend der politischen, allgemein wirtschaftlichen oder kulturellen Information und Meinungsbildung dienen und weder Kundenzeitschriften noch Pres


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