Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 426

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde zur Regierungsvorlage betreffend Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen); Artikel 23 Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 297/1995

Der Nationalrat wolle beschließen, das Strukturanpassungsgesetz wie folgt zu ändern:

(26) § 26 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, § 26a Abs. 1 Z 3 lit. a, § 31, § 31a und § 31b in der Fassung des BGBl. Nr. xxx/1996 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft und gelten für Geburten nach dem 31. Dezember 1996. Für die übrigen Fälle gelten diese Bestimmungen weiterhin in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 297/1995.

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Das wäre nur ein minimaler Schritt, anzuerkennen, daß Frauen und Männer, künftige Eltern, sich auch etwas überlegen, wenn sie eine Familie planen. Sie sollten das unterstützen und nicht behindern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme damit zum dritten Teil, der mit Herrn Sozialminister Hums zu tun hat: Wie werden ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ausländische Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, durch dieses Konsolidierungspaket betroffen?

Die rechtlichen Verschlechterungen der Situation von ausländischen Staatsbürgern durch das Sparpaket und die damit einhergehenden neuen Formen der Diskriminierung sind wirklich vielfältigst. Ich muß Ihnen sagen: Ich habe jetzt schon jahrelang mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und deren Problemen in Österreich zu tun. Als ich zum erstenmal von Ihren Absichten gehört habe, habe ich es einfach nicht glauben können. Ich habe es nicht glauben können, daß es Ihnen im wesentlichen nicht darum geht, Geld zu sparen – Geld wird da nicht allzuviel gespart, so meine ich –, sondern Menschen wollen Sie einsparen, Menschen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, aber hier leben. Man will Menschen einsparen, indem man ihnen durch die Maßnahmen, die in diesem Gesetz enthalten sind, die rechtlichen Grundlagen für ihren Aufenthalt in unserem Land entzieht. Ich kann Ihnen Punkt für Punkt auflisten, wo die Diskriminierungen stattfinden. Denn diese Punkte, die da enthalten sind, sind integrationsfeindlich.

Ich habe von Ihnen persönlich, auch von Herrn Bundesminister Dr. Einem, ja sogar vom Bundeskanzler – man würde es nicht glauben, aber er beschäftigt sich auch ab und zu mit der Situation ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich – die glaubwürdige Versicherung gehört, es gehe ihnen um unsere langjährigen Gastarbeiter, es geht ihnen um jene, die schon hier leben. Sie wollen nicht Ausländerinnen und Ausländer, die hier integriert sind, hier ihren Lebensmittelpunkt haben, hier mit ihren Familien leben, diskriminieren, sie wollen lediglich den Zuzug regeln.

Auch ich will den Zuzug regeln; selbstverständlich. Es wäre keine allzu vernünftige politische Ansicht, wenn man meint, man könne diese Dinge dem Lauf der Geschichte und der Ereignisse überlassen. Es ist unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker, daß wir uns Regelungen überlegen. Aber das, was Sie hier tun, hat mit Zuzugregeln nichts zu tun. Das ist eine Politik, die, würde man sie ganz hart formulieren, folgendem Leitspruch gerecht wird: Raus mit Ausländerinnen und Ausländern! – Und das schmerzt und kränkt mich.

Darüber, Herr Bundesminister, haben Sie hoffentlich in der Vergangenheit nachgedacht und sind sich bewußt, was das bedeutet. Ich habe vier Seiten von Punkten aufgelistet. Einer davon ist die Änderung des Arbeitslosengesetzes. Sie wissen ganz genau, daß durch den größeren Durchrechnungszeitraum, der hier beschlossen wird, durch die Anhebung der Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld von sechs Monaten auf ein Jahr, besonders Arbeitslose


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