Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 29 wird nach der Z 9 folgende Z 9a eingefügt:
"9a. Dem Artikel IV Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
,Gleiches gilt in den Fällen der Z 1, auch wenn die Personen am 31. März 1996 nicht im Bezug des Arbeitslosengeldes stehen, weil das Dienstverhältnis am 31. März 1996 noch nicht beendet ist, wenn im Anschluß an die Beendigung die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld gemäß § 18 Abs. 2 lit. b oder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 81 AlVG oder die Voraussetzungen der Z 2 und 3 erfüllt sind.‘"
2. Im Artikel 29 Z 14 wird dem Artikel V Abs. 10 SUG folgender Satz angefügt:
"Artikel IV Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 30/1996 tritt mit 1. April 1996 in Kraft."
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Eine Begründung wurde von Frau Abgeordneter Hostasch bereits gegeben, und so darf ich diesen Antrag nur einbringen.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zu den Punkten Strukturanpassungsgesetz, Soziales und Budget hier einiges anführen. Ich brauche nicht zu wiederholen, warum das Budget konsolidiert werden muß, ich brauche nicht den Konsolidierungsbedarf zu erklären und daß es uns um die Qualität und Quantität des österreichischen Wirtschaftsstandortes und darum, diesen zu erhalten, geht, natürlich auch um die Konvergenzkriterien zur Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion, aber ich glaube, es ist das Wichtigste, den Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplätze in Österreich zu sichern.
Wir haben in den letzten Tagen und Wochen immer wieder Meldungen aus anderen Ländern vernommen, aus Ländern mit hohen Sozialstandards, die gewaltige Einschränkungen vornehmen müssen. Die Bundesrepublik Deutschland beispielsweise hat die Absicht, um 50 Milliarden Mark – das sind mehr als 350 Milliarden Schilling – zu kürzen. Schweden hat umgerechnet 48 Milliarden Schilling zurückzunehmen, Großbritannien 65 Milliarden Schilling, Italien umgerechnet 66 Milliarden Schilling. Das zeigt, daß das kein österreichisches Phänomen und keine österreichische Erscheinung ist, sondern einfach in ganz Westeuropa auftritt. Ich möchte gar nicht davon reden, was sich in Frankreich im vergangenen Jahr gerade auf diesem Sektor abgespielt hat.
Wenn immer wieder hier in der Begründung angeführt worden ist, daß die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Kreditwürdigkeit Österreichs im Vordergrund stehen, dann hat diese Priorität für alles zu gelten, denn nur wenn wir Arbeitsplätze haben, die Wirtschaft gesichert ist, können auch alle anderen Belange, die es uns ermöglichen, die sozialen Standards aufrechtzuerhalten, erfüllt werden.
Wenn auch immer wieder darauf hingewiesen wird – was von der Opposition bezweifelt wird –, daß diese Strukturanpassungen sozial ausgewogen sind und alle Bevölkerungsgruppen mit Ausnahme der sozial Schwachen getroffen werden, so stehen wir Sozialdemokraten dahinter. Wir stehen auch dahinter, wenn wir sagen, daß es eines unserer obersten Ziele ist, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Aber lassen Sie mich noch etwas zu den Pensionen bemerken. Die Entwicklung, nicht nur im materiellen Bereich, in den letzten 40 Jahren ist gewaltig. Wir haben 1959 in Summe 875 447 Pensionisten in Österreich zu verzeichnen gehabt, Ende 1995 waren es 1 840 047. Ich brauche die Begründung nicht anzuführen, warum es diese rasante Entwicklung im Bereich der Pensionisten und Pensionen gibt, aufgrund derer wir es nicht geschafft haben, daß das Bruttoinlandsprodukt und auch die Budgetentwicklung im gleichen Maße Schritt gehalten haben.