Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 479

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geplanten Karriere, etwa bei der Dissertation oder der Habilitation. Auch das Zurückschneiden des Wildwuchses im Bereich der Prüfungsentschädigungen ist sicher ein akzeptabler Weg. Aber der große Schritt ist – wie gesagt – noch nicht gelungen.

Herr Bundesminister! Ich sehe dieses Gesetz als eine lex imperfecta, als einen Auftrag an den Minister, der lautet: Erstens verhandeln, zweitens verhandeln und drittens verhandeln, um zu einem entsprechenden Dienstrecht zu kommen, das im Rahmen der Besoldung auch die Lehrtätigkeit als ganz normale Tätigkeit und nicht als Nebentätigkeit interpretiert, und zwar so verhandeln, daß dieses neue Dienstrecht das Inkrafttreten des Abgeltungsgesetzes zeitlich sogar überholen kann.

Da müssen wir sagen: Es gibt einen Nachholbedarf, da wird man nachsitzen müssen. Man hätte sich auch diese – auch für mich – unakzeptablen Drohungen des Dekans der Wiener Medizinischen Fakultät, einen ganzen Jahrgang an Medizinstudenten ab kommendem Jahr von der Universität auszusperren, ersparen können, wenn man rechtzeitig mit den Leuten geredet hätte! Eine gewisse Flexibilisierung für Anatomiekurse, für Sezierkurse et cetera ist allemal drinnen. Aber man muß halt mit den Leuten reden, die Ohren aufmachen und das Gespräch tatsächlich suchen!

Herr Bundesminister! Ich erwarte mir von Ihrer Seite Klarstellungen hinsichtlich der Auswirkungen der Kürzungen im Dienststellenplan. Dazu haben Sie immer gesagt: Das wird in der Fluktuationsreserve – die Fluktuation ist an der Universität relativ hoch – unterzubringen sein und sich nicht effektiv auswirken. – Der Vorstand der Rektorenkonferenz, Professor Skalicky, glaubt Ihnen das nicht! Jedenfalls entnehme ich einer heutigen Publikation, daß er das so interpretiert, als würden 15 Prozent der Professoren-Planstellen an der TU Wien nicht nachbesetzt werden. – Auch da gibt es also ein Informationsdefizit. Auch da gibt es die Notwendigkeit, Herr Bundesminister, klar zu sagen, was Sie beabsichtigen und was Sie wollen.

Das Strukturanpassungsgesetz modifiziert auch das Studienförderungsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz. Darüber wird meine Kollegin Brinek noch reden.

Eines möchte ich schon sagen: In diesem Bereich ist es gelungen, die realistischen Ziele der Studierenden in Verhandlungen auch tatsächlich durchzusetzen. Es wird also in Zukunft jeder, der zielstrebig und fleißig studiert, nach wie vor mit 1 850 S mal zwölf als Familienbeihilfe rechnen können. Es war die Einsicht des jetzigen Jugend- und Familienministers Bartenstein, auch alle objektiven Studienbehinderungsgründe, etwa fehlende Studienplätze, bei der Studiendauer entsprechend und adäquat anzuerkennen. Ich darf mich dafür bedanken. Das ist ein guter, ein sehr positiver Verhandlungserfolg und entspricht unserer Zielsetzung. (Beifall bei der ÖVP.) Wir wollen die fleißig und zielstrebig Studierenden weiterhin nach Kräften fördern. Das ist die tatsächliche Investition in Österreichs Zukunft!

Für den Bereich der Forschungsförderung, Herr Bundesminister, ist auch angesagt, daß wir nach Effizienz und Schwerpunktbildung streben müssen. Auch wenn in der Bezeichnung Ihres neuen Ministeriums das Wort "Forschung" nicht mehr explizit vorkommt, haben Sie aber jetzt doch die große Chance, die Synergieeffekte von zwei Forschungssektionen entsprechend nützen zu können, um die Forschung effizient entsprechend zu fördern und zu stimulieren.

Das österreichische Forschungskonzept fällt nachdrücklich in Ihre persönliche Verantwortung, denn Sie haben jetzt beide große Gruppen der Forschungsförderung letztlich in Ihrem Haus, um nicht zu sagen, in Ihren Häusern. Dazu gehört auch – und ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt – eine verbesserte Heranführung der österreichischen Forscher an die EU-Forschungsmittel und EU-Forschungsprogramme. Hier könnten wir der Forschung und der Forschungsförderungsquote einen echten Anschub geben.

Meine Damen und Herren! Das Wissenschafts- und Forschungsbudget der Jahre 1996 und 1997 liegt mit über 30 Milliarden Schilling um jeweils einige hundert Millionen Schilling über den Ansätzen des Jahres 1995. 1995 war kein universitäres Katastrophenjahr. Daher werden auch die Herausforderungen eines geordneten Staatshaushaltes in den nächsten beiden Jahren durchaus zu bewältigen sein. Die Universitätsreformen, begonnen mit dem UOG 1993, sind


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