Sehr wohl möchte ich jedoch bei den Studierenden differenzieren. Ich glaube nämlich, daß die wahren Betroffenen dieses Sparpaketes die Studierenden sind und nicht das akademische Personal, weil nämlich beide Maßnahmen, sowohl die zeitliche Beschränkung der Familienbeihilfe als auch die Streichung der Freifahrt, nicht nach dem Einkommen differenzieren. Hinzu kommt der Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst, sodaß nicht auszuschließen ist, daß es zu verstärkter Jungakademikerarbeitslosigkeit kommt, zumal 70 Prozent der Jungakademiker im staatlichen Bereich tätig sind. Diese werden sich in Zukunft im privaten Bereich ihre Jobs suchen müssen und ihrerseits dort Druck auf Maturanten, wie Handelsakademiker und so weiter, ausüben. Das heißt, dringend notwendig wäre ein Beschäftigungspaket für junge Leute, einschließlich einen Abbau von Überstunden bei den Älteren, um hier Ungerechtigkeiten abzufangen.
Die wirklichen Härten sind die gravierenden Änderungen im Pensionsrecht, die Anhebung der Mindestversicherungsdauer, der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, wovon vor allem Frauen doppelt betroffen sind.
Das heißt, die wahre Betroffenheit gibt es nach meinem Dafürhalten nicht beim akademischen Mittelbau und schon gar nicht bei den Professoren, sondern die wahre Betroffenheit gibt es vor allem durch die kumulierten Effekte bei den Studierenden: Das ist die Kürzung der Familienbeihilfe, was einen Betrag von 22 500 S ausmacht, das ist die Streichung des Kinderabsetzbetrages ein Betrag von 4 200 S –, die Streichung der ASVG-Mitversicherung, was etwa 5 000 S entspricht, die Kürzung der Freifahrt – ein Betrag von 4 000 S. Wenn man noch die Energiesteuer und die Sonderausgaben dazurechnet, dann bringt das eine eigentlich recht ordentliche Belastung und Betroffenheit.
Daher habe ich große Sympathien für die Anliegen der Studierenden, und ich appelliere insbesondere an Minister Bartenstein, nach Lösungen zu suchen. Durch die Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes, wodurch die Freifahrt ab dem 19. Lebensjahr abgeschafft wird, kommt es zu einer gravierenden Benachteiligung der Tagespendler unter den Studierenden und die regionalen Benachteiligungen werden weiter vergrößert. Da sich die Situation durch die Streichung der Fahrtkostenbeihilfe 1995 ohnehin schon gravierend verschlechtert hatte, ist Minister Bartenstein dringend aufgefordert, Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben zu führen, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen.
Die geplante Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, das heißt ohne Rechtsanspruch und mit einer Dotierung von 4,5 Prozent des Stipendiumbudgets, ist nach meinem Dafürhalten nicht ausreichend, die Streichung der Freifahrten beziehungsweise der Fahrtkostenbeihilfe zu kompensieren.
Der § 6, die Herabsetzung der Altersgrenze für das Beantragen der Studienbeihilfe von 40 auf 30 Jahre, betrifft zwar zahlenmäßig nur eine kleine Gruppe, ist aber ebenfalls ungerecht, weil es vor allem für studierende Frauen mit Kindern und auch Studierende im zweiten Bildungsweg eine beträchtliche Erschwernis darstellt und auch der These vom lebenslangen Lernen entgegensteht.
Desgleichen schafft die Auszahlung der Familienbeihilfe nur bis zu einer Mindeststudiendauer plus zwei Semester beziehungsweise einer maximalen Altersgrenze von 26 Jahren Härten und Ungerechtigkeiten in vielen Bereichen wie zum Beispiel im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, im medizinischen Bereich und so weiter.
Auch die Tatsache, daß Kinder von Selbständigen und Land- und Forstwirten bei der Vergabe von Stipendien gegenüber BeihilfenbezieherInnen aus Arbeitnehmerfamilien aufgrund der Einkommensermittlung eklatant bevorzugt werden, bedarf einer dringenden Reform des gegenständlichen Gesetzes. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das halte ich für die eigentliche Härte, und da gehören Änderungen und Adaptionen dringend vorgenommen, um die Härten bei den Studierenden auszugleichen, weil ich die Streiks der 40 000 auf der Straße sehr wohl ernst nehme. (Beifall bei der SPÖ.)
19.10