Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 490

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Jahren, und es erfährt auch Steigerungen von den Jahren 1995 bis 1997, von 29,7 Milliarden auf 30,1 Milliarden Schilling. Das ist zwar nicht viel, das gebe ich schon zu, aber es ist immerhin eine Steigerung und entspricht auch der übrigen Budgetsituation.

Im Detail möchte ich darauf hinweisen, daß es gelungen ist, bei den hochschulischen Einrichtungen, vor allem für den Neubau und die Renovierung von Studentenheimen sowie für die Führung von Mensen eine beträchtliche Mittelerhöhung zu erreichen, und zwar von 2,5 Milliarden Schilling im Jahre 1995 auf fast 2,9 Milliarden Schilling im Jahre 1997. Auch die Investitionsförderungen für Studentenheime steigen in sehr positivem Maße an, nämlich von 167 Millionen Schilling im Jahre 1995 auf 227 Millionen Schilling im Jahre 1997.

Was die Studienförderung, die Stipendien und die Begabtenstipendien anbelangt, ist eine Steigerung von 1995 von 1,1 Milliarden Schilling auf 1997 auf 1,4 Milliarden Schilling vorgesehen, und das ist beileibe nicht nichts! Ich bedauere auch ein wenig – das muß ich kritisch vermerken –, daß der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung gekürzt wurde, und zwar sehr deutlich. Das ist ein kleiner Wermutstropfen.

Was die Universitäten und die wissenschaftlichen Einrichtungen anlangt, betrifft die Kürzung in erster Linie die Aufwendungen, das heißt die Abgeltung von Lehrtätigkeit, von Remunerationen. Da erfolgt eine Absenkung von 707 Millionen Schilling im Jahre 1995 auf 528 Millionen Schilling im Jahre 1997.

Lassen Sie mich zu den Strukturanpassungen ein paar Dinge sagen: Zum einen halte ich es für positiv, daß es Minister Scholten gelungen ist, die ursprünglich geplanten 400 Millionen Schilling Einsparungen auf 365 Millionen Schilling Einsparungen zu senken, und das entspricht durchaus auch der Budgetarithmetik in den übrigen Budgets.

Zwar gibt es Kürzungen bei den Remunerationen in Höhe von 15 Prozent, zuzüglich des Entfalls der Sonderzahlungen bis zu 30 Prozent – das ist schon sehr, sehr viel –, aber trotzdem ist es wichtig, daß vor allem das Volumen der Lehraufträge sichergestellt ist, daß der Studienbetrieb und die Qualität des Angebotes sichergestellt sind und der Lehrbetrieb nicht eingeschränkt wird. Das halte ich für wichtig.

Ich halte auch die Einkommenseinbußen insgesamt in dieser Gruppe für vertretbar. Es handelt sich um eine sozial hervorragend abgesicherte Gruppe, es handelt sich um eine Gruppe, die auch mit einem sehr hohen Sozialprestige ausgestattet ist, wenngleich ich konzediere, daß es punktuell sehr starke systemimmanente Brüche gibt, Brüche, die sehr abrupt sind und daher ein neues Dienst- und Besoldungsrecht dringend notwendig machen.

Im derzeitigen System hat es große Unterschiede bei den Abgeltungssätzen gegeben, daher ist die Tatsache, daß Assistenten künftig ihre selbständige Lehre im Rahmen ihres Dienstverhältnisses ausüben, grundsätzlich zu begrüßen, wenngleich ich die Beschränkung der selbständigen Lehrtätigkeit auf Assistenten mit Doktorat statt mit Magisterium für überflüssig und formalistisch erachte.

Grundsätzlich ist jedoch zu begrüßen, wenn die Institution der Lehraufträge wieder zu ihrer ursprünglichen Form zurückfindet, nämlich außeruniversitäre Experten mit remunerierten Lehraufträgen an die Universitäten zu bringen. Die nicht zu erklärende Differenzierung zwischen remunerierten und nichtremunerierten Lehraufträgen wird es daher in Zukunft nicht mehr geben. Auch die Aufteilung der Prüfungsentschädigung bei der verantwortlichen Mitarbeit von Assistenten halte ich für positiv, weil das einen alten, unmoralischen Zustand korrigiert, nämlich daß Professoren ohne Mitarbeit mitkassieren.

Für mich ist das Wichtige, daß grundsätzlich der freie Zugang zu den Universitäten erhalten bleibt. Die Drohungen einzelnen Fakultäten halte ich für unangebracht und für überflüssig, genauso wie die Aufregung mancher Professoren, weil die Abgeltung der selbständigen Lehre in Österreich sicherlich nicht schlecht ist im internationalen Vergleich.


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