Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 523

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Emmerich Schwemlein, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend die Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz (72 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In der Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz (72 der Beilagen) wird Art. 95 Bundesgesetz über die Einrichtung und Aufgaben der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (Poststrukturgesetz) wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird "Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr" ersetzt durch: "Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst".

2. In § 3 Abs. 2 wird "Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr" ersetzt durch: "Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst".

3. In § 3 Abs. 4 wird "Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr" ersetzt durch: "Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst".

4. In § 10 Abs. 1 in der Fassung des Abänderungsantrages des Budgetausschusses wird "Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr" ersetzt durch: "Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst".

5. Dem § 10 wird nach dem Abs. 6 folgender Abs. 7 angefügt:

"(7) Eigentumsübertragungen und sonstige Änderungen, die aufgrund des vorliegenden Bundesgesetzes erfolgen, lösen die Rechtsfolgen des § 12a Abs. 3 MRG keinesfalls aus."

6. § 17 Abs. 7 siebenter Satz lautet:

"Der Bund hat der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft die in der Erfolgsrechnung analog den für die Sozialversicherungsträger geltenden Bestimmungen nachgewiesenen Aufwendungen für das Pflegegeld sowie die den im § 23 Abs. 1 erster Satz des Bundespflegegeldgesetzes, BGBl. Nr. 110/1993, angeführten weiteren Aufwendungen entsprechenden Aufwendungen zu ersetzen, soweit diese den Anteil des Beitragsaufkommens für Versicherte gemäß § 22 B-KUVG, der einem Beitragssatz von 0,8 vH entspricht, übersteigen."

7. In § 23 wird zweimal "Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr" ersetzt durch: "Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst".

*****

Die Begründung dazu: Mit der Änderung des Bundesministeriengesetzes ist für die Regulierung des Telekommunikationssektors der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zuständig.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Schwemlein! Begründungen müssen nicht verlesen werden.

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (fortsetzend): Darf ich noch einen Satz dazu anhängen? – Danke.

Im neugeschaffenen Poststrukturgesetz sollen bereits korrekte Bezeichnungen der zur Vollziehung zuständigen Organe verwendet werden.

Meine Damen und Herren! Des weiteren ist es mir wichtig, festzustellen, daß wir auch für die Bediensteten im Bereich der Post wesentliche Schritte setzen müssen, daß es auch entscheidend ist, wie wir beim Personalvertretungsrecht vorgehen. Da lautet der § 17 Abs. 1 des vorliegenden Poststrukturgesetzes, daß die Rechtsvorschriften des Bundes für Beamte, die zur Dienstleistung der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft zugewiesen werden, in ihrer je


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