Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 540

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lieber als jene in der gewerblichen Pensionsversicherungsanstalt, in der die Mindestbemessungsgrundlage fast zweieinhalbmal höher als jene in der Landwirtschaft ist. Da ist mir die Heranziehung der durchschnittlichen Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer bei den Veränderungen der Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage noch lieber.

Ich komme wieder zurück zu den Aussagen von Univ.-Prof. Schneider vom Wifo. Das spiegelt unsere Bemühungen wider. Zugegebenermaßen war es im Jahre 1995, dem ersten Beitrittsjahr zur EU, für die österreichischen Bauern enorm schwierig: Wir mußten einen geschützten Markt und dichte Grenzen aufgeben und uns einem europäischen Wettbewerb stellen.

Aber: Nicht nur die EU allein ist die Ursache dafür. Bekanntermaßen – und das müssen Sie, Herr Abgeordneter Reichhold, wissen – ist die sogenannte Uruguay-Runde der GATT-Verhandlungen im Dezember 1993 abgeschlossen worden, und die Ergebnisse sind 1995 in Kraft getreten, wo sozusagen ein Abbau der Exportstützungen für alle GATT-Länder verbindlich vorgeschrieben worden ist, und zwar innerhalb von sechs Jahren 36 Prozent.

Ich verweise deshalb auf unser Nachbarland Schweiz. Wir haben uns in der Vergangenheit sehr oft mit der Schweiz verglichen: In der Schweiz sind im vergangenen Jahr die landwirtschaftlichen Einkommen – man höre und staune! – um 12 Prozent zurückgegangen – in der Schweiz, die nicht EU-Mitglied ist! –, weil in erster Linie auch in der Schweiz durch das rapide Absinken der Rinder- und Milchpreise die Einkommenssituation so verschlechtert worden ist. Bei einem Talbetrieb in der Schweiz beträgt das Einkommensminus im Durchschnitt 8 700 Franken, und wenn wir den Franken mit 8,67 S – dem jetzigen Kurs – umrechnen, bedeutet das ein Einkommensminus von 75 000 S für den Talbetrieb und von 52 000 S für den Bergbauernbetrieb, weil das Einkommen der Bergbauern in der Schweiz ebenfalls wesentlich niedriger ist als jenes der Talbetriebe. Man muß da schon Gesamtvergleiche anstellen.

Für uns von der Österreichischen Volkspartei war es wichtig, daß trotz einer Einsparungsmaßnahme beziehungsweise Verringerung des Budgetdefizits von rund 100 Milliarden Schilling der Europavertrag, so wie er im April beziehungsweise Mai 1994 vereinbart worden ist, in den Summen hält. Das ist auch gelungen; das war im Herbst noch nicht so. Die Budgetvorsorge ist auch so, daß für die ÖPUL-Mittel, die im vergangenen Herbst noch im Rahmen der Sondertagung von 5,3 Milliarden auf 7,4 Milliarden Schilling aufgestockt wurden, auch für die nächsten Jahre vorgesorgt ist. Das Problem ist nur, daß die österreichischen Bauern so ausgiebig von diesem Programm Gebrauch gemacht haben. Wir haben ursprünglich bei der Dotierung mit bayerischen Verhältnissen gerechnet, allerdings für Österreich schon wesentlich mehr dazugegeben.

Darf ich die ÖPUL – oder das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm, wie es dort heißt – vorstellen? – In Bayern haben sich von den rund 200 000 Betrieben, die 3,38 Millionen Hektar bewirtschaften, nur 39 000 Betriebe an diesem Programm beteiligt. Im Rahmen des bayerischen Kulturlandwirtschaftsprogramms, vergleichbar mit unserem ÖPUL-Programm, werden Förderungen in Höhe von 1,35 Milliarden Schilling ausbezahlt. Das zeigt, daß unser Programm wesentlich interessanter ist. In Österreich haben die Bauern ausgiebig davon Gebrauch gemacht.

Nun stehen wir vor der Alternative: Da diese Richtlinien fünf Jahre lang gelten und der Bauer auch verpflichtet ist, fünf Jahre lang diese ökologischen Maßnahmen einzuhalten, muß dieses Programm natürlich auch fünf Jahre lang durchfinanziert werden. Dafür stehen uns 7,4 Milliarden Schilling im Budget zur Verfügung, und im äußersten Notfall werden 600 Millionen Schilling durch Budgetumschichtungen aufgebracht, die aber dann von anderen Förderungen abgezogen werden müssen. Dabei gilt es, folgende Überlegung anzustellen: Das ÖPUL-Programm setzt sich zusammen aus 2,3 Milliarden Schilling an EU-Mitteln, aus 3,1 Milliarden Schilling an Bundesmitteln und aus 2 Milliarden Schilling an Mitteln der Länder. Da sind die EU-Mittel fixiert. Bei allen anderen Förderungen gibt es eine prozentuelle Mitfinanzierung der EU. Wenn wir nun von den anderen Förderungen Mittel auf das ÖPUL-Programm umschichten, so bekommen wir von der EU für das ÖPUL-Programm keine Mittel mehr. Bei den anderen Förderungen können wir aber die notwendige Mitfinanzierung nicht ausschöpfen.


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