Was den PKW angeht, so glaube ich doch, daß eine Einführung vor dem Jahr 2001, wie es im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz derzeit vorgesehen ist, durchaus möglich wäre. Ich habe mir selbst im vergangenen Jahr den entsprechenden Feldversuch auf der A 555 Richtung Köln – also von Brühl bis Köln – angesehen und konnte mich vor Ort von der technischen Machbarkeit überzeugen.
Selbstverständlich gibt es gewisse Unterschiede zwischen den erprobten Einhebungssystemen, die sich grob in vier Gruppen, nämlich in ein Mikrowellentechniksystem, ein GSM-Systemkonzept, Infrarottechnik und GPS-Technik einteilen lassen. Darunter auch kurzfristig technisch einwandfreie, umsetzbare Lösungen zu finden, dürfte meines Erachtens aus heutiger Sicht möglich sein.
Wie bereits erwähnt, ist die Vignetten-Lösung nur als Übergang zum Road-pricing-System anzusehen. So betrachten wir das in meiner Fraktion. Das entsprechende finanzielle Aufkommen, das sich nach ersten Schätzungen im Bereich von etwa 1,5 Milliarden Schilling netto bewegen dürfte, wird zum überwiegenden Teil für die Errichtung und Erweiterung von Bundesstraßen – vornehmlich von Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen – verwendet, also für den erwähnten und auch von allen hier mehr oder weniger geforderten Lückenschluß.
Sie haben übrigens bei den von Ihnen erwähnten Lückenschlüssen eine wesentliche Umfahrung, die mich auch in meinem politischen Wirken betrifft, übersehen: Es geht nicht nur um die Südumfahrung Wiens, sondern ich darf bei dieser Gelegenheit auch die Nordumfahrung Wiens erwähnen, die für die Entlastung der Wiener Bevölkerung vom Ost-West-Transitverkehr sehr notwendig sein wird.
Besonders erfreut bin ich aber auch darüber, daß es im Abänderungsantrag zur vorgelegten Regierungsvorlage gelungen ist, den Bundesstraßengesellschaften auch die Durchführung von Kreditoperationen zu ermöglichen, um durch Vorgriffe auf künftige Mauteinnahmen den Lückenschluß schneller bewerkstelligen zu können. Auch ist es in diesem Abänderungsantrag gelungen, zahlreichen Einwänden – etwa von seiten der Bundesländer – entgegenzukommen. So erfolgt etwa die Festlegung jener Bundesstraßenstrecken, für die erstmals eine fahrzeugabhängige Maut einzuheben ist, erst nach Anhörung der betroffenen Länder. Gleiches gilt für die Lage der Mautstellen.
Ich möchte hier auch nicht verhehlen, meine Damen und Herren, daß es gerade für einen Wiener Abgeordneten durchaus Probleme mit diesem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz gibt, wiewohl auch das Amt der Wiener Landesregierung in seiner Stellungnahme die Einführung des Road-pricing-Systems als adäquat und gerecht erachtet hat und ebenso Verständnis dafür gezeigt hat, daß zur Überbrückung der zeitlichen Lücke bis zur Einführung dieses Systems auf das einfacher zu handhabende Modell der zeitabhängigen Mautvignetten zurückgegriffen wird.
Hinsichtlich dieser Vignette sollte einerseits festgehalten werden, daß viele Autofahrer, die ihr Fahrzeug vor allem in Ballungsräumen verwenden, in der Regel doch zumindest ab und zu auch Autobahnen und Bundesschnellstraßen benützen, und daher allein schon aus diesem Grund die Vignette benötigen.
Zum anderen möchte ich betonen, daß die Festlegung der Bundesregierung, die Mauteinnahmen insbesondere zum Ausbau des hochrangigen Straßennetzes zu verwenden, natürlich etwa auch für Wien entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen muß. Ich denke dabei vor allem an die bereits erwähnte rasche Inangriffnahme des Baues der B 302, nämlich der Nordumfahrung, und der B 301, der Südumfahrung.
Hinsichtlich des vollkommen gerechtfertigten Einwandes etwa auch der Wiener Landesregierung, daß im ursprünglichen Entwurf schon die bloße Überquerung der Donau mautpflichtig gewesen wäre – es war darin normiert, daß für die Benützung von Brücken eine fahrleistungsabhängige Maut als Entgelt zu leisten ist – konnte durch den erwähnten Abänderungsantrag eine Entschärfung erfolgen. Diese Bestimmung hätte sich übrigens auf das Road-pricing, nicht aber auf die Vignette bezogen. Die gegenständliche Bestimmung ist nun in eine Kann-Bestimmung umgewandelt worden.