Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 145

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Ausführungen zu Ende bringen. (Weitere Zwischenrufe.) Er versteht eigentlich von gar nichts viel.

Ähnliches gilt für den Vorschlag der VP-Kollegin Rauch-Kallat über den verpflichtenden Ehevertrag. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. ) Seien Sie doch still! Sie werden schon noch sehen, wohin Sie mit Ihren Damen und Ihren Vorschlägen kommen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es sind nicht nur Männer, die sagen, daß all das nicht umsetzbar und nicht praktikabel ist, auch Frauen, Praktikerinnen sind dieser Meinung, etwa Frau Dr. Birnbaum, eine Scheidungsspezialistin, oder Frau Dr. Helige, eine Familienrichterin. Letztere sagt: In der Stunde Null kann man kein Programm zurechtlegen. – Ich hätte noch ein ganz gutes Beispiel aus der Praxis, das ich Ihnen aber aus Gründen der Zeitökonomie ein anderes Mal schildern werde, wenn die Aufmerksamkeit im Bereich Frauenpolitik größer ist.

Ein Schlußwort: Frau Bundesministerin! Sollten Sie wirklich Interesse daran haben, auch den freiheitlichen Frauen die Existenzberechtigung Ihres Ministeriums zu beweisen, dann ist es wirklich höchste Zeit, daß Sie sich endlich den wirtschaftlichen Problemen der österreichischen Frauen zuwenden und sich dafür einsetzen und nicht nur Ankündigungspolitik beziehungsweise Randgruppenpolitik betreiben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich muß jetzt, weil meine Vorredner ihre Redezeit überschritten haben, noch zwei Abänderungsanträge einbringen, die der Frauenpolitik eher diametral entgegenstehen. Es handelt sich um zwei Abänderungsanträge, die als Initiativanträge bereits eingebracht wurden.

Der erste betrifft die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1996 in 70 der Beilagen. Der Nationalrat wolle beschließen, daß die Halbierung der Parteienförderung, die Halbierung der Presseförderung und die Streichung der Wahlwerbungskosten zum Beitrag EU-Parlament in Höhe von insgesamt 80 Millionen Schilling vorzunehmen ist.

Der zweite Abänderungsantrag betrifft die Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz 1997 in 71 der Beilagen. Hier möge der Nationalrat beschließen, daß eine Halbierung der Parteienförderung und eine Streichung der Presseförderung durchzuführen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Haller! Habe ich Sie recht verstanden, daß noch jemand die Anträge komplett verlesen wird? (Abg. Haller: Ich habe die Kernpunkte vorgetragen!) Wir müssen die Anträge also verteilen. Sie haben nun die Kernpunkte vorgetragen, es handelt sich aber um ein relativ umfangreiches Zahlenwerk. Bitte, die Anträge zu verteilen! Ich nehme beide Abänderungsanträge zur Kenntnis, sie sind auch ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlungen mit einbezogen.

Die Abänderungsanträge haben folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1996 in 70 d. B., Anlage I, Teilheft 1: Innenverwaltung, Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen Bundesvoranschlag 1996 in der Fassung des Ausschußberichtes 96 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In der Anlage I, Teilheft 1: Innenverwaltung, Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1996 (70 d. B.) sind die nachfolgenden Voranschlagansätze wie folgt zu ändern:


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